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Grenzüberschreitenden Rechtszugang
erleichtern
EU-weite Mindestvorschriften
Recht. Der Zugang zum Recht bei Streitsachen mit
grenzüberschreitendem Bezug soll verbessert werden. Die
Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (15/3281) vorgelegt.
Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 30. November dieses
Jahres vorgesehen. Damit soll eine Richtlinie der Europäischen
Union umgesetzt werden, um gemeinsame Mindestvorschriften zu
schaffen.
Darüber hinaus soll eine angemessene Prozesskostenhilfe in
Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug
gewährleistet werden. Insbesondere soll das Verfahren der
Beantragung von Prozesskostenhilfe im Ausland durch die Entwicklung
von Standardformularen und die Festlegung von Übermittlungs-
und Empfangsstellen für den Bürger erleichtert
werden.
Weiterhin ist vorgesehen, die zuständigen Behörden des
jeweiligen Heimatstaates dazu zu verpflichten, dem rechtsuchenden
Bürger Hilfestellungen für die Übermittlung und
Übersetzung des Antrages an den Mitgliedstaat des
Gerichtstands zu leisten. Grenzüberschreitende
Prozesskostenhilfe im Sinne der Richtlinie umfasse auch
vorprozessuale Rechtsberatung im Hinblick auf eine
außergerichtliche Streitbeilegung. Der Bundesrat hatte
Detailfragen moniert und Änderungsvorschläge gemacht,
denen die Regierung zugestimmt hat.
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