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bob
Online-Zugriff für Staatsanwaltschaften
Entscheidung einmütig
Recht. Der Bundestag hat am 17. Juni einem vom Bundesrat
vorgelegten Gesetzentwurf zur effektiveren Nutzung von Dateien im
Bereich der Staatsanwaltschaften (15/1492) einmütig
zugestimmt. Die Länderkammer wollte die rechtlichen
Hindernisse, die einem Online-Lesezugriff der Staatsanwaltschaft
auf für sie relevante Dateien entgegenstehen, beseitigen. Der
Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (15/3331)
vorgelegt.
Im Rahmen der Rechtausschussberatungen waren jedoch umfangreiche
Änderungen an dem Entwurf gemacht worden. Die Bundesregierung
hatte schon in dem Entwurf unter anderem deutlich gemacht, das
Recht des Einzelnen, Auskunft über die von einer staatlichen
Stelle zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, ergebe
sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Ausschuss hatte daraufhin vorgeschlagen, Regelungen
einzufügen, die den Auskunftsanspruch des Betroffenen weniger
weit einschränken, indem der Anspruch auf solche Verfahren
oder Eintragungen beschränkt werde, die bereits ein bestimmtes
"Alter" erreicht hätten, wobei die Bemessung des
maßgeblichen Zeitraums gestuft nach der von der
Staatsanwaltschaft zu beurteilenden
Geheimhaltungsbedürftigkeit des Verfahren erfolgt.
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