sas
Anbau von Genpflanzen geregelt
Novelle nimmt parlamentarische
Hürde
Verbraucherschutz. Die Novelle zur Neuordnung
des Gentechnikrechts der Bundesregierung (15/3088) hat der
Bundestag am 18. Juni mit der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen
von CDU/CSU und FDP in veränderter Form verabschiedet. Er
folgte in seinem Votum einer Empfehlung des federführenden
Ausschusses (15/3344). Mit dem Gesetz wird der Anbau von und Handel
mit gentechnisch veränderten Pflanzen geregelt und die so
genannte EU-Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht
umgesetzt.
Den Mitgliedstaaten bietet diese den Angaben
zufolge die Möglichkeit, Maßnahmen gegen das
"unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) in anderen Produkten" zu ergreifen.
Änderungsbedarf an Details des Gesetzes
ergab sich nach den Worten der Sozialdemokraten als Folge einer
dazu am 14. Juni veranstalteten Anhörung. So habe man
insbesondere bei der Einrichtung von Standortregistern, bei der
guten fachlichen Praxis sowie den Haftungsregelungen Korrekturen
oder Klarstellungen vorgenommen. Ziel der Bundesregierung ist es
eigenen Angaben zufolge, die Koexistenz landwirtschaftlicher
Erzeugungsformen wie des konventionellen Landbaus, des
Ökolandbaus neben dem Anbau von gentechnisch veränderten
Organismen zu gewährleisten.
Ein zentrales Element sei in diesem
Zusammenhang die Einrichtung von Standortregistern, anhand derer
sich Betroffene über den geplanten Anbau von GVO informieren
können. Während der öffentlichen Anhörung zur
Gentechniknovelle waren die Fristen für den Eintrag ins
Standortregister bei Freisetzungen wie auch für den
kommerziellen Anbau von GVO als zu kurz moniert worden. Auch wurde
für ein zentral einzurichtendes Bundesregister und gegen
Landesregister plädiert.
In diesem Punkt hat sich die Koalition im
veränderten Gesetzestext auf eine Bundesbehörde
festgelegt. Ihr muß der Anbau von GVO frühestens neun
Monate, spätestens aber drei Monate vorher gemeldet werden
muss. Auch die genehmigten Freisetzungen von GVO sind ihr vom
Betreiber frühestens zwei Wochen, spätestens aber drei
Werktage vor der Freisetzung anzuzeigen und werden dann in einem
Bundesregister erfasst. Ferner soll die zuständige
Bundesbehörde aus dem nicht allgemein zugänglichen Teil
des Registers Auskunft auch über die personenbezogenen Daten
erteilen, allerdings wird dies an den Nachweis eines berechtigten
Interesses gebunden.
Verfahren beschleunigen
Entscheidungen über Freisetzungen sollen
nach dem geänderten Gesetzestext im Benehmen statt im
Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem
Robert-Koch-Institut sowie dem Bundesinstitut für
Risikobewertung getroffen werden. Damit erhoffe man sich eine
Verfahrensbeschleunigung, hatte die SPD bei den abschließenden
Ausschussberatungen erläutert. Sie verwies darauf, dass die
Änderungen insbesondere organisatorische Details des
Gesetzesvorhabens betreffen und ihr an einem
"Beschleunigungseffekt" gelegen sei. So bedürften die
vorgenommenen Klarstellungen nicht der Zustimmung durch den
Bundesrat, wenngleich zahlreiche Anregungen der Länderkammer
in den Gesetzestext aufgenommen worden seien.
In ihrem bei den Ausschussberatungen
angenommenen Entschließungsantrag spricht sich die Koalition
ferner dafür aus, dass bei der Kostenverteilung nach dem
Verursacherprinzip verfahren wird. Außerdem soll die
Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für EU-weit
verbindliche Haftungs- und Koexistenzregelungen
einsetzen.
Keine Mehrheit erzielten drei Anträge
der FDP zur grünen Gentechnik (15/1825, 15/2352 und 15/2979)
sowie ein Antrag (15/2822) und ein Entschließungsantrag der
CDU/CSU (15/3348). Darin bekräftigt die Union ihre Ablehnung
gegenüber den von ihr als "überbürokratisch,
wissenschaftsnegierend und staatsfern" bewerteten Regelungen der
Gentechnik-Novelle.
Wie sie in ihrem Antrag (15/2822) darlegt,
handelt es sich bei der so genannten grünen Gentechnik um eine
der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Gefordert
hatte sie unter anderem, dass ein Landwirt im Falle von
Auskreuzungen auf eine Nachbarfläche nur dann haften soll,
wenn er die Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht
eingehalten hat.
Die FDP verwies in ihrem Antrag (15/2979)
darauf, dass die Gentechnik weltweit seit zehn Jahren bereits auf
mehr als 60 Millionen Hektar genutzt werde. Sie war bei der
Haftungsfrage für die Einrichtung eines Fonds eingetreten.
Verurteilt haben die Liberalen die Zerstörung von
Versuchsfeldern.
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