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Tourismus gefährdet Artenvielfalt
Koalitionsantrag
Umwelt. Internationale Richtlinien für biologische Vielfalt
und Tourismusentwicklung der Vereinten Nationen und der EU Union
sollen zügig in nationales Recht umgesetzt werden. Einen
entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (15/3219) hat der
Umweltausschuss am 16. Juni bei Enthaltung der FDP angenommen.
Darin heißt es, das Wachstum des Tourismus habe zahlreiche
Folgen, die das Klima und die Umwelt belasten. Vor allem die
Klimaschäden des zunehmenden Flugverkehrs seien ein globales
Problem mit zum Teil gravierenden regionalen Konsequenzen. Aber
auch der Verbrauch von Flächen, Energie und Wasser sowie die
Abfallentsorgung seien für Urlaubsregionen oft
problematisch.
Nach Auffassung der SPD geht es vor allem darum, eine auf der
Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt in Kuala Lumpur vereinbarte Richtlinie zum
Artenschutz zu übernehmen. Die Artenvielfalt sei durch den
weltweiten Tourismus gefährdet. Die CDU/CSU unterstützte
das Anliegen, die Auswirkungen des expandierenden Tourismus auf den
Naturschutz zu berücksichtigen. Im Interesse der
Nachhaltigkeit solle der heimische Tourismus stärker
gefördert werden.
Große Belastungen für die Bevölkerung und die
Natur entstehen nach Meinung der Bündnisgrünen durch die
Entwicklung des Tourismus. Die Regierung trage die große
Verantwortung, eine Entwicklung des Tourismus unter
Berücksichtigung der Kriterien der Nachhaltigkeit zu
unterstützen.
Die Abgeordneten betonten die bedeutende Rolle, die die
Bundesregierung bei der Erarbeitung der Richtlinien für
biologische Vielfalt auf der Vertragsstaatenkonferenz gespielt
habe. Auch die FDP verwies auf die Probleme, die mit einem
ausuferndem Tourismus einhergehen. Die Koalitionsfraktionen
sprächen mit ihrem Antrag einige wichtige Punkte an.
Allerdings komme es darauf an, konkrete nachhaltige
Tourismusprojekte finanziell zu unterstützen. Die
Parlamentarier riefen die Regierung auf, ein Umweltgesetzbuch zu
entwickeln.
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