sas
Futtermittelkontrollen nach gleichen
Vorgaben
Gesetz verabschiedet
Verbraucherschutz. Gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP hat das
Parlament am 18. Juni das Gesetz zur Änderung des
Futtermittelgesetzes und des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
(15/3170) in veränderter Form angenommen. Die Aufnahme einer
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in den
ursprünglichen Gesetzentwurf hatte der
Verbraucherschutzausschuss in seiner Sitzung am
16. Juni empfohlen (15/3342). Sie betrifft die Fristen für
Zuteilungsanträge für die erste Zuteilungsperiode im
Treibhausgas-Emissionshandel, die auf drei Wochen festgelegt
wurden, sowie die Fristen für die Entscheidung für die
erste Zuteilungsperiode, die spätestens sechs Wochen nach
Ablauf der Antragsfrist getroffen werden muss.
Buchführungspflichten erweitert
Ziel der Gesetzes ist es, Grundregeln für die
Futtermittelkontrolle in der EU sowie für den Umgang mit
unerwünschten Stoffen in Futtermitteln, Zusatzstoffen und
Vormischungen zu schaffen. Damit werden EU-Richtlinien zum
Futtermittelrecht in nationales Recht umgesetzt. Ausgeweitet werden
damit Anzeige- und Buchführungspflichten. Anlass für
Änderungen und Ergänzungen sind die Erfahrungen mit der
Anwendung des Futtermittelgesetzes. Auch können nun Daten aus
der Agrarverwaltung für die amtliche
Futtermittelüberwachung genutzt werden.
Die Regierung schätzt die Auswirkungen des Gesetzes auf die
Haushalte der Bundesländer als gering ein. Mit einem
geringfügig höheren Koordinierungsaufwand zu rechnen sei
aufgrund der EU-weiten Informationsverfahren in Krisenfällen
und aufgrund der vorbeugenden Bekämpfung unerwünschter
Stoffe in Futtermitteln. Zum Kostenumfang macht die Regierung keine
Angaben. Dieser hänge vor allem von der Intensität des
Koordinierungsbedarfs und der Überwachung ab, heißt
es.
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