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Reformvorhaben unausweichlich
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Familie. Das Deutsch-Französische
Jugendwerk (DFJW) wird den Erwartungen der Jugendlichen von heute
und den Anforderungen eines erweiterten Europas weder mit seinem
jetzigen Aufgabenbereich noch mit seinen bestehenden Strukturen auf
der Basis der Abkommens von 1963 gerecht. Daher muss das Abkommen
überarbeitet und eine neue Grundlage für die Aufgaben des
DFJW in einem erweiterten Europa geschaffen werden. Dies stellte
der Bundestag am 17. Juni fest, als er einen gemeinsamen Antrag
(15/3326) von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der
FDP annahm.
Das DFJW könne nach 40 Jahren des
Einsatzes im Dienst der Versöhnung und später der
Freundschaft zwischen zwei ehemals verfeindeten Staaten eine
Erfüllung seines ursprünglichen Auftrages vorweisen. Es
habe einen einzigartigen und sehr positiv zu beurteilenden Beitrag
geleistet. Dennoch seien Reformvorhaben unausweichlich.
Die Bundesregierung sei deshalb aufgefordert,
ihren auf dem deutsch-französischen Ministerrat im Mai 2004
angekündigten Beitrag zu dieser Reform zum folgenden
Ministerrat im November in Berlin unter Berücksichtigung der
Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe des Bundestages und der
französischen Nationalversammlung zum DFJW zu erarbeiten. Der
Arbeitsgruppe hatte unter anderem festgestellt, dass in der
Absicht, auf die schwer fassbaren und sich rasch wandelnden
Erwartungen der Jugendlichen von heute zu reagieren, die
grundlegende Aufgaben des DFJW neu und klar zu definieren seien.
Die bisherige Strategie der Vielfalt der Programme und
Aktivitäten sollte durch eine Förderung der
Sprachvermittlung, der Motivation zum Spracherwerb und des
interkulturellen Lernens konzentriert werden.
Die Bundesregierung habe ferner zu
prüfen, inwieweit der bisherige Status einer internationalen
Organisation durch eine zwischenstaatliche Organisationsform
abgelöst werden kann und inwieweit sich das geltende
Personalstatut reformieren lässt. Die Bundesregierung sei
darüber hinaus aufgefordert, eine Kommission zu berufen, die
die beim deutsch-französischen Ministerrat angekündigte
Reform des DFJW überprüft und Vorschläge für
die Umgestaltung des Abkommens erarbeitet.
Die vier Fraktionen stellen in ihrer
Begründung fest, das Europa von heute stehe vor neuen
Herausforderungen. Seit den 1. Mai 2004 habe die Europäische
Union (EU) zehn neue Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaft der heute 25
Mitgliedstaaten erfordere eine starke
Integrationsarbeit.
Es sei bereits in der Gemeinschaft von 15
Mitgliedstaaten eine mangelnde europäische Identität bei
den Jugendlichen beklagt worden. Dieser Faktor verstärke sich
unter der neuen Dynamik der erweiterten EU. Um in diesem
gewandelten Umfeld die deutsch-französische Motorfunktion zu
erhalten und zugleich als Modell für notwendige
Versöhnung innerhalb Europas und an den Grenzen Europas zu
dienen, müsse sich das Deutsch-Französische Jugendwerk
neuen Herausforderungen stellen. Dieser Situation könne das
Jugendwerk weder von seiner Struktur noch von seiner
Aufgabenstellung her gerecht werden.
Innerhalb des DFJW hätten sich in den
letzten Jahren Koordinierungsprobleme zwischen dem
französischen und dem deutschen Teil der Organisation sowie
dem Aufsichtsgremium (Kuratorium) herausgestellt. Die Anhörung
der ersten gemischten parlamentarischen Arbeitgruppe hätten
einzelne Problemfelder lokalisiert und Anregungen zur Reform
gegeben. Sowohl die deutschen als auch die französischen
Abgeordneten seien von der Notwendigkeit einer neuen Definition der
Strukturen und Aufgaben des DFJW überzeugt, schreiben SPD,
CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP weiter.
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