BES
Zivildienst auf neun Monate kürzen
Gesetzentwurf
Familie. Der Zivildienst soll von zehn auf neun Monate
verkürzt und damit an die Dauer des Grundwehrdienstes
angeglichen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung (15/3279) vor.
Außerdem soll auch die Altersgrenze, bis zu der Wehr- und
Zivildienstpflichtige regelmäßig herangezogen werden, vom
25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt werden. Darüber hinaus
sollen die Zurückstellungsgründe sowie die
Befreiungstatbestände sowohl für das Zivildienstgesetz
als auch für das Wehrpflichtgesetz überarbeitet und
ergänzt werden.
So sollen verheiratete Wehrpflichtige vom Wehrdienst oder
Zivildienst auf Antrag befreit werden. Dies diene dem Schutz von
Ehe und Familie. Gleiches gelte für Wehrpflichtige, die
eingetragene Lebenspartner sind oder die das Sorgerecht für
mindestens ein Kind haben.
Wehrpflichtige, deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an
den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben
sind, sollen auf Antrag ebenfalls vom Wehr- oder Zivildienst
befreit werden. Künftig sollen darüber hinaus auch
Wehrpflichtige vom Zivildienst zurückgestellt werden, die nach
der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine
betriebliche Ausbildung aufgenommen haben oder im
Beamtenverhältnis ausgebildet werden.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf
der Regierung ab und begründet dies unter anderem mit der im
Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzung des Zuschusses an die
Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), das nach wie
vor zwölf Monate dauern soll. Die geplante Kürzung
würde möglicherweise zu einem Abbau von FSJ-Stellen, die
für anerkannte Kriegsdienstverweigerer zur Verfügung
stehen, führen. In ihrer Gegenäußerung weist die
Bundesregierung die Bedenken zurück.
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