MIK
Gegen die Beschneidung eingesetzt
Petitionsausschuss
Petitionen. Für Maßnahmen gegen die Beschneidung von
Frauen und Mädchen in Afrika hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am 16. Juni einvernehmlich, die
zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium des Innern "als
Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Die SPD-Fraktion betonte dabei, dass dies ein "besonderes
Anliegen" der Koalition sei; die Union unterstrich, dass man sich
im Ziel einig sei. Der Petent wies in seiner Eingabe darauf hin,
dass den betroffenen Frauen nur mit Spenden nicht ausreichend
geholfen werde, und forderte deshalb einen umfassenden Einsatz der
Bundesrepublik Deutschland. So müßten nach seiner Meinung
alle diplomatischen Wege, wirtschaftlichen Sanktionen und
gegebenenfalls auch militärische Maßnahmen
ausgeschöpft werden.
Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische
Prüfung hat laut SPD ergeben, dass in vielen Ländern
Afrikas sowie in einigen asiatischen Ländern immer noch die
Beschneidung von Mädchen und Frauen durchgeführt werde.
Die geschätzte Zahl der jährlichen
Genitalverstümmelungen betreffe rund zwei Millionen
Mädchen. Während dies lange tabuisiert worden sei, werde
es inzwischen vielerorts öffentlich diskutiert. Daneben seien
mehrere Ansätze der Bekämpfung von
Genitalverstümmelung zu verzeichnen: In vielen afrikanischen
Staaten stehe die weibliche Genitalverstümmelung inzwischen
unter Strafe.
Politisch habe die Europäische Union 1999 und 2001 in der
UN-Generalversammlung eine Resolution gegen weibliche
Genitalverstümmelung eingebracht. Deutschland unterstütze
die Bekämpfung der Genitalverstümmelung, in dem es
entsprechende Projekte finanziell fördere. Darüber hinaus
kooperiere die Bundesrepublik auf bilateraler Ebene mit der
kenianischen Regierung sowie einigen Nichtregierungsorganisationen,
um auf möglichst vielen Ebenen zur Unterbindung der
Beschneidung von Frauen und Mädchen beizutragen.
Schließlich bestehe in Deutschland ein umfassender
strafrechtlicher Schutz für die betroffenen
Bevölkerungsgruppen. Wer hier eine genitale Verstümmelung
vornehme, werde strafrechtlich verfolgt.
Nach Ausschussansicht ist die irreversible Schädigung der
körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Mädchen und
Frauen nicht durch irgendwelche Traditionen zu rechtfertigen. Die
vom Petenten vorgeschlagenen wirtschaftlichen oder
militärischen Sanktionen wurden jedoch nicht
befürwortet.
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