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RAB
Parlament verabschiedet Arzneimittelgesetz
Vermittlungsergebnis
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Bundestag hat am 18. Juni
das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom Vorabend über das
Zwölfte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
(15/3384) verabschiedet. Das Gremium von Bundestag und Bundesrat
hatte sich darauf geeinigt, eine Kontaktstelle zukünftig bei
den Bundesoberbehörden anzusiedeln. Diese Behörde soll
Maßnahmen ergreifen, wenn "Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass der Sponsor, ein Prüfer oder ein anderer
Beteiligter seine Verpflichtungen im Rahmen der
ordnungsgemäßen Durchführung der klinischen
Prüfung nicht mehr erfüllt".
Nach geltendem Recht ist für Proben, die nicht bei den
pharmazeutischen Unternehmen entnommen werden, grundsätzlich
eine angemessene Entschädigung zu leisten. Dem Ergebnis des
Vermittlungsausschusses zufolge soll diese Entschädigung
künftig durch den für das entnommene Produkt
verantwortlichen pharmazeutischen Unternehmer erfolgen.
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