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Aus- und Fortbildung verschieden bewertet
Bundestag ändert Steuergesetze
Finanzen. Der Bundestag hat am 18. Juni einem
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Abgabenordnung
(15/904) in der vom Finanzausschuss am 16. Juni geänderten
Fassung (15/3339) zugestimmt. SPD und Bündnisgrüne
stimmten für, die Opposition votierte gegen das Regelwerk
insgesamt, wenn sie auch einzelnen Änderungen zustimmte. Mit
der Abgabenordnung wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen
weitere Gesetze geändert.
Einstimmigkeit gab es beispielsweise zur
Forderung des Bundesrates, Fördervereinen von Einrichtungen
der öffentlichen Hand die Gemeinnützigkeit auch dann zu
erhalten, wenn der unterstützte Betrieb gewerblicher Art nicht
die Voraussetzungen für die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit erfüllt. Um Missbrauch zu verhindern,
sind Fördervereine seit 2001 nur dann gemeinnützig, wenn
auch die geförderte Körperschaft gemeinnützig ist.
Im öffentlichen Bereich bestehen Fördervereine vor allem
für Einrichtungen, deren Betrieb gewerblicher Art nur darin
besteht, Eintrittsgelder zu erheben. Bei diesen Fördervereinen
wird daher auf das Gemeinnützigkeitskriterium für die
geförderte Körperschaft rückwirkend zum 1. Dezember
2001 verzichtet.
Einstimmigkeit herrschte auch im Hinblick auf
eine Änderung, die den Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro jährlich
betrifft, der zum Jahresbeginn eingeführt worden war. Den
Entlastungsbetrag sollen nun auch Alleinerziehende erhalten, in
deren Haushalt über 18-jährige Kinder leben, für die
aber nach wie vor ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld in Frage
kommt.
Die Opposition versagte der Koalition jedoch
die Unterstützung bei einer weiteren Änderung des
Einkommensteuergesetzes, die auf die Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs zurückgeht. Künftig wird unterschieden
zwischen der ersten Berufsausbildung und dem Erststudium einerseits
und der beruflichen Fort- und Weiterbildung andererseits. Die
Koalition argumentierte, Aufwendungen für die erste
Berufsausbildung gehörten zu den Kosten der
Lebensführung, die künftig mit einem Sonderausgabenabzug
von bis zu 4.000 Euro berücksichtigt werden könnten.
Darüber hinaus gehende Aufwendungen für Weiterbildung im
Zuge des "lebenslangen Lernens" sollen als Betriebsausgaben oder
Werbungskosten abziehbar sein. Die CDU/CSU hatte dafür
plädiert, auch Aufwendungen für eine Umschulung oder ein
berufsbegleitendes Erststudium zum Abzug zuzulassen. Eine weitere
Änderung betrifft die Abführung von Kapitalertragsteuer
und Solidaritätszuschlag. Der Bundesrechnungshof habe
festgestellt, hieß es zur Begründung, dass
Kapitalgesellschaften technisch in der Lage seien, den zur
Ausschüttung bestimmten Gewinn kurzfristig an die
Anteilseigner auszuzahlen. Dagegen würden die Ansprüche
des Fiskus auf Kapitalertragsteuer oft erst nach Ablauf des
Anmeldezeitraums am zehnten Tag des folgenden Monats befriedigt.
Daher wird künftig auf einen Anmeldezeitraum verzichtet. Die
Steuerabzugsbeträge müssen nun zeitgleich mit den
Erträgnisausschüttungen gezahlt und an das Finanzamt
abgeführt werden. Die Union hatte dafür plädiert,
die Anmeldefrist beizubehalten. Die letztgenannten Änderungen
des Einkommensteuergesetzes treten rückwirkend ab 2004 in
Kraft.
Mit Koalitionsmehrheit beschloss der
Bundestag darüber hinaus, die Regelung in den neuen
Ländern, wonach die Umsatzsteuer bis zu einer Umsatzgrenze von
500.000 Euro nach den tatsächlich vereinnahmten Entgelten
erhoben wird, um zwei Jahre bis Ende 2006 zu verlängern. Damit
müssen kleine und mittlere Unternehmen im Osten die
Umsatzsteuer nicht mehr vorfinanzieren, wenn Rechnungen nur
schleppend bezahlt werden.
Die CDU/CSU war dafür eingetreten, die
Umsatzgrenze bundesweit von 125.000 auf 500.000 Euro anzuheben, die
FDP hatte sich für eine Anhebung auf 2,5 Millionen Euro
ausgesprochen. Der Unionsvorschlag hätte nach
Regierungsangaben Steuermindereinnahmen von 2,8 Milliarden Euro,
der FDP-Vorschlag von 4,2 Milliarden Euro zur Folge gehabt. Der
Vorschlag der FDP, bei der Umsatzsteuer generell von der
Sollbesteuerung auf eine Istbesteuerung nach tatsächlich
vereinnahmten Entgelten umzustellen, stieß auch bei der
Koalition auf positive Resonanz. Der Finanzausschuss will sich
dieses Themas daher nach der parlamentarischen Sommerpause
annehmen.
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