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sas
Bahn-Börsengang verschieben
Privatisierungsmodelle auf dem
Prüfstand
Verkehr und Bauwesen. Die haushaltspolitischen Auswirkungen
eines Börsengangs der Deutschen Bahn AG zu prüfen, ist
Teil des Forderungskataloges eines Koalitionsantrages (15/2658),
dem der Bundestag am 17. Juni auf Empfehlung des
Verkehrsausschusses (15/3268) zugestimmt hat. Eine Absage erteilte
das Parlament einer Initiative von Union und FDP (15/2156), die
sich ebenfalls mit den Privatisierungsmodellen der Bahn
auseinandersetzt.
Einstimmig angenommen hatte der Ausschuss zuvor einen
gemeinsamen Entschließungsantrag, in dem sich die Abgeordneten
für eine umfassende und ergebnisoffene Prüfung aller
derzeit in Betracht kommenden Privatisierungsmodelle aussprechen,
insbesondere des so genannten Vertrags- und des Eigentumsmodelles.
Des Weiteren begründen die Antragsteller ihr Anliegen damit,
dass nicht deutlich geworden sei, inwiefern das vom Bahnvorstand
favorisierte Modell der integrierten Teilprivatisierung, das
"Vertragsmodell", der DB AG einschließlich Schienennetz
gegenüber anderen Privatisierungsmodellen den Vorzug
verdiene.
Wie auch schon in ihren Anträgen gefordert, legen die
Fraktionen großen Wert auf eine mehrjährige positive
Gewinnentwicklung der DB AG vor einem Börsengang. Da eine
Teilprivatisierung für die Schiene größte Bedeutung
habe, genügt der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
kein einmaliges positives Ergebnis als Geschäftsgrundlage.
Auch die CDU/CSU drang auf eine dauerhafte Rentabilität des
Unternehmens. Die FDP hält einen Börsengang zum jetzigen
Zeitpunkt für "völlig falsch". Die SPD trat dafür
ein, den Rückfluss der Veräußerungserlöse in
den Verkehrsträger Schiene zu diskutieren, um diesen
Verkehrszweig zu stärken.
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