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Subventionen begrenzen
Keine Mehrheit für Gesetzentwurf der
FDP
Haushalt. Abgelehnt hat der Haushaltsausschuss am 16. Juni mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Union einen
Gesetzentwurf der FDP (15/2061) zur Begrenzung, Befristung und
degressiven Gestaltung von Subventionen. Danach sind die
Subventionen in Deutschland seit Anfang der 90-er Jahre von 40,3
Milliarden Euro auf 58,7 Milliarden Euro angestiegen. Sie
hätten damit ein "nicht mehr hinnehmbares Ausmaß"
angenommen. Um künftig auf eine breit angelegte
Eindämmung der Subventionen hinzuwirken, müssten
gesetzliche Zwänge geschaffen werden, heißt es. So sei
festzulegen, dass Subventionen befristet, degressiv gestaltet und
grundsätzlich als Finanzhilfen statt als
Steuervergünstigungen gewährt würden. Eine
Gewährung könne nur zulässig sein, wenn Zwecke, die
im besonderen öffentlichen Interesse lägen, ohne
Subventionen nicht erfüllt werden könnten. Subventionen
müssten zukünftig auf begründete Ausnahmen
beschränkt werden. Deshalb müsse vor Vergabe einer
Subvention präzise deren Zulässigkeit, die
Empfänger, die Höhe, die Befristung und die
Degressivität der Subvention dargelegt werden.
Die Koalitionsfraktionen wiesen im Ausschuss darauf hin, dass es
eine entsprechende Gesetzesregelung bereits gebe und die
Finanzhilfen zurückgegangen seien. Nach ihrer Meinung muss der
Subventionsbegriff definiert werden. Die FDP betonte, dass es nicht
weiterhin gehe, dass lediglich "am Gürtel des anderen herum
genestelt" wird. Die Union sieht sich "grundsätzlich" auf
einer Linie mit dem Antragsteller. Wegen materieller Unklarheiten
stimmten die Abgeordneten jedoch "noch nicht" zu. Zur Kenntnis
genommen hat der Ausschuss den 19. Subventionsbericht der
Bundesregierung (15/1635).
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