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Keine Änderung bei Umsatzsteuer
Gesetzentwurf abgelehnt
Finanzen. Abgelehnt hat der Bundestag am 18. Juni einen
Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (15/359), das Umsatzsteuergesetz zu
ändern. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses
(15/2617). Die Union enthielt sich der Stimme. Die FDP hatte sich
dafür eingesetzt, dass Unternehmen mit Umsätzen von
weniger als 50.000 Euro im Jahr künftig nicht mehr monatlich
ihre Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Im Ausschuss
hatten die Koalitionsfraktionen argumentiert, ein Verzicht auf die
monatliche Vorlage der Umsatzsteuervoranmeldungen wäre mit
erheblichen Missbrauchsgefahren verbunden.
Bei beträchtlicherer Umsatzsteuerschuld könne im
Interesse der staatlichen Einnahmen auf die monatliche Abgabe nicht
verzichtet werden. Die Union hatte darauf verwiesen, dass die
Umsatzsteuer zu den größten Steuerquellen zählt und
eine spätere Einnahme bei Bund und Ländern zu erheblichen
Liquiditätsproblemen führen würde. Die FDP hatte
betont, mit ihrem Entwurf würde ein Beitrag zum
Bürokratieabbau geleistet, indem der Aufwand sowohl bei
Unternehmen und Steuerberatern als auch in der Finanzverwaltung um
zwei Drittel verringert würde.
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