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Entlastung für das Jahr 2002 erteilt
Antrag der Regierung
Haushalt. Der Haushaltsausschuss hat am 16. Juni gegen die
Stimmen der Union die Bundesregierung für das Haushaltsjahr
2002 entlastet. Damit folgten die Ausschussmitglieder einem Antrag
des Bundesministeriums der Finanzen (15/770). Dabei haben die
Ausschussmitglieder die Bundesregierung unter anderem auch
aufgefordert, bei Aufstellung und Ausführung des
Bundeshaushaltsplanes die Feststellungen des Haushaltsauschusses zu
den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen und
Maßnahmen zu Steigerung der Wirtschaftlichkeit einzuleiten
oder fortzuführen. Die Union begründete ihre Ablehnung
damit, dass es im Etat 2002 "erhebliche" über- und
außerplanmäßige Ausgaben gegeben habe. Einstimmig
entlastet wurde auf Antrag des Präsidenten des
Bundesrechnungshofes (15/2885) der Bundesrechnungshof für das
Haushaltsjahr 2003 (Einzelplan 20).
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