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BAföG-Vergabe soll erleichtert werden
Entbürokratisierung ist ein weiteres
Ziel
Bildung und Forschung. Die
Ausbildungsförderung zu erleichtern und zu
entbürokratisieren, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der
Bundesregierung zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(BAföG-Änderungsgesetz, 15/3655). Fehlentwicklungen
sollen korrigiert, die Transparenz des Gesetzes erhöht werden,
heißt es weiter.
Im Einzelnen will die Regierung klarstellen,
dass der automatisierte Datenabgleich mit dem Bundesamt für
Finanzen zur Überprüfung von verschwiegenen
Kapitalerträgen eingesetzt werden darf. Einige
Landesdatenschutzbeauftragte hätten im Zusammenhang mit der
Überprüfung von Leistungsmissbrauch durch Verschweigen
von Vermögen und Kapitaleinkünften der Studierenden die
Berechtigung der Ämter zum Datenabgleich
angezweifelt.
Es werde ferner deutlich gemacht, dass der
Antragsteller und seine Eltern oder der Ehegatte wahre Angaben
machen müssen, unabhängig davon, ob ein zusätzliches
Auskunftsverlangen des Amts für Ausbildungsförderung
vorliegt. Klargestellt werden soll ferner, dass die vorzeitige
Darlehensrückzahlung sowohl beim Bank- als auch beim
Staatsdarlehen in kleineren Teilbeträgen zulässig ist,
sodass bei Bankdarlehen die Senkung der Zinsbelastung nicht durch
hohe Mindestrückzahlungssummen erschwert wird.
Ebenso soll künftig darauf verzichtet
werden, dass der Studierende, der innerhalb der ersten beiden
Fachsemester erstmals die Fachrichtung wechselt, dies besonders
begründen muss. Abgeschafft werden sollen die
Förderungsausschüsse, die bislang bei Entscheidungen
über Fachrichtungswechsel, Zweitausbildungen sowie bei
Überschreiten der Altersgrenze beteiligt werden
mussten.
Um die Förderung angemessen zu
gestalten, soll künftig einheitlich an den Termin der
Antragstellung für die Bewertung des Vermögens des
Studierenden angeknüpft werden. Anderweitig bereits kranken-
und pflegeversicherte Studierende sollen zudem vom
zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag befreit
werden. Schließlich sollen Ehegatten von Wanderarbeitnehmern
aus der EU, die selbst nicht aus der EU stammen, grundsätzlich
BAföG-berechtigt werden, wie dies bei Ehegatten von Deutschen
der Fall sei.
Den drei Änderungsvorschlägen des
Bundesrates stimmt die Regierung nicht zu. So lehnt sie den
Vorschlag ab, künftig Arbeitslosengeld und Krankengeld, die
ein Auszubildender selbst bezieht, voll auf den Bedarf anzurechnen.
Für nicht durchschlagend begründet hält die
Regierung ferner den Vorschlag, die
Krankenversicherungs-Zuschlagsregelung für privat
teilversicherte Beamtenkinder noch weiter zu pauschalieren, um
Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Auch pflichtet sie der Anregung
nicht bei, wegen der schlechten Haushaltslage auf die Regelung
eines trennungs- und scheidungsfesten Förderungsanspruchs
für Nicht-EU-Ehegatten von Deutschen und EU-Ausländern zu
verzichten. Das Ziel, eine von ausländischen Ehegatten
aufgenommene Ausbildung über den Fortbestand der Ehe hinaus
abzusichern, sei "förderungs- und integrationspolitisch
geboten". vom
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