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"Lebenslanges Lernen" in einem
Bildungsförderungsgesetz ordnen
Empfehlung der unabhängigen
Expertenkommission
Bildung und Forschung. Die von der Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn (SPD), auf Beschluss des
Bundestages eingesetzte unabhängige Expertenkommission
"Finanzierung Lebenslangen Lernens" strebt ein einheitliches
Bildungsförderungsgesetz an. Darin sollen alle Leistungen zur
Förderung erwachsener Lernender (mit Ausnahme der
Förderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch) zusammengefasst
werden, heißt es in dem von der Kommission vorgelegten Bericht
mit dem Titel "Der Weg in die Zukunft" (15/3636).
Die fünfköpfige Kommission empfiehlt mehrheitlich, die
bisher an die Eltern gezahlten Transferleistungen in Form eines
Bildungsgeldes direkt an die Lernenden auszuzahlen. Vor allem das
Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsbildungsabschlüssen
solle durch ein gestuftes System von Zuschüssen und Darlehen
gefördert werden. In einem ersten Schritt wird empfohlen, die
Fortbildungskosten und den Lebensunterhalt beim Nachholen
schulischer und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen mit
geringem Einkommen und Vermögen durch Zuschüsse und
Darlehen zu fördern. Zunächst sollten die
Weiterbildungskosten und der Lebensunterhalt erwachsener Lernender
mit geringem Einkommen und Vermögen durch Zuschüsse und
Darlehen unterstützt werden.
Die Kommission schlägt ferner vor, die staatliche
Förderung im Vermögensbildungsgesetz um die
Möglichkeit des Bildungssparens zu erweitern. Für bisher
bildungsferne Personengruppen mit geringem Einkommen sollten damit
Anreize gesetzt werden, einen Teil ihrer Einkünfte in
"lebenslanges Lernen" zu investieren.
Empfohlen wird außerdem, den zu fördernden
Personenkreis auf Minderjährige auszuweiten. Jeder erwachsene
Lernende mit einem Bildungssparkonto sollte darüber hinaus ein
Darlehen für Bildungszwecke aufnehmen können. Die
Kommission regt an, die vermögenswirksamen Leistungen des
Arbeitgebers verstärkt in das Bildungskonto einzubringen.
Betriebliche Weiterbildung fördern
Vorgeschlagen wird zudem, Vereinbarungen der Sozialpartner zum
"lebenslangen Lernen" und zu Lernzeitkonten zu fördern und
betriebliche Aktivitäten der Weiterbildung von An- und
Ungelernten zu unterstützen. Bei Leiharbeitern sollte
künftig mehr Gewicht auf deren Qualifizierung gelegt
werden.
Die Kommission empfiehlt überdies, dass sich Länder
und Kommunen auf einen bestimmten Prozentsatz des Haushalts
festlegen, der jährlich für die Förderung der
allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung zur
Verfügung steht. Schließlich solle für künftige
Zuwanderer ein Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen bei
gleichzeitiger Teilnahmepflicht geschaffen werden. Dieser Anspruch,
so die Kommission, sollte sich auch auf neu zuwandernde Aussiedler
erstrecken. vom
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