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Jüdische Verfolgte erhielten bis zur
Jahresmitte 1,88 Milliarden Euro
Unterrichtung
Finanzen. Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind aus dem Fonds
für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte
rund 1,88 Milliarden Euro abgeflossen. Dies geht aus dem Bericht
der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds
(15/3643) hervor.
Der Fonds geht auf ein Abkommen zwischen dem
Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference aus dem
Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen jüdischen Verfolgten
des NS-Regimes zugute, ihre Verteilung wurde der Jewish Claims
Conference übertragen.
Unterschieden wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden
Leistungen, Überbrückungsleistungen und der Finanzierung
von Einrichtungen. Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu
2.556 Euro im Einzelfall vorgesehen. Bis zur Jahresmitte seien
dafür insgesamt rund 469,66 Millionen Euro ausgezahlt worden.
193.888 Anträge seien positiv, 43.877 Anträge negativ
beschieden worden. 5.656 Fälle seien noch nicht
entschieden.
Von den Empfängern der Auszahlungen seit 1992 lebten den
Angaben zufolge 108.185 in Israel, 63.190 in den USA und 18.224 in
Deutschland. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf 26
weitere Länder.
96 Empfänger seien in einem Konzentrationslager gewesen,
1.669 in einem Ghetto, 1.421 in einem Zwangsarbeitslager, 1.948
hätten in der Illegalität gelebt und 685 unter
Freiheitsbeschränkung gelitten. Die überwiegende Zahl der
Empfänger, 188.069, sei Opfer sonstiger Verfolgung
gewesen.
Die meisten Empfänger leben in Israel
Unter den Empfängern seien 124.015 Frauen und 69.873
Männer. Die Regierung weist darauf hin, dass bereits von 1980
bis 1992 der Jewish Claims Conference 250,69 Millionen Euro
für die Gewährung von 98.061 Einmalbeihilfen zur
Verfügung gestellt wurden.
Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit dem 1. August
1995 63.056 Beihilfen als laufende Leistungen bewilligt worden. Von
118.587 Anträgen seien 23.370 abgelehnt und 19.886 noch nicht
entschieden. Der Mittelabfluss beläuft sich nach
Regierungsangaben hier auf rund 1,26 Milliarden Euro.
Von den Empfängern lebten 34.980 in Israel, 18.058 in den
USA und 3.189 in Kanada; die übrigen verteilten sich auf 38
weitere Länder. Dabei handele es sich um 34.985 Frauen und
28.071 Männer.
24.158 seien im Ghetto, 31.934 in einem Konzentrationslager und
9.768 Opfer sonstiger Verfolgung gewesen (einschließlich
Doppelzählungen bei mehreren Verfolgungsarten). Die Summe der
gezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit
109,29 Millionen Euro an. Sie würden bis zum Beginn der
Zahlung laufender Beihilfen einmalig in Höhe von bis zu 5.113
Euro gewährt. 33.015 Anträge seien angenommen, 23.370
Anträge abgelehnt worden.
18.333 Überbrückungsleistungen seien nach Israel,
10.546 in die USA und 1.514 nach Kanada gegangen. Die übrigen
Empfänger verteilten sich auf weitere 32 Länder.
Auch Förderung von Hilfsbedürftigen
In 20.184 Fällen habe es sich um Frauen, in 12.831
Fällen um Männer gehandelt. 16.567 Opfer seien im Ghetto,
13.910 im Konzentrationslager und 4060 Opfer sonstiger schwerer
Verfolgungen gewesen (einschließlich
Doppelzählungen).
Schließlich sieht das Abkommen auch die Förderung von
Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige
jüdische Verfolgte vor. Insgesamt seien bis zur Jahresmitte 65
Projekte mit rund 16,9 Millionen Euro gefördert worden.
Bereits von 1980 bis 1992 habe die Jewish Claims Conference rund
15,3 Millionen Euro für die Förderung von Institutionen
für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte
erhalten. Rund 12,8 Millionen Euro seien an Projekte in Israel
gegangen. Die übrigen Mittel verteilten sich auf Argentinien,
Australien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien,
Kanada und die USA. vom
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