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Lebensmittelrecht neu ordnen
Anpassung an Vorgaben der EU
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will das deutsche Recht
auf dem Gebiet der Lebens- und Futtermittel an Vorgaben der
Europäischen Union anpassen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf
(15/3657) vorgelegt.
Vorgesehen ist unter anderem, das Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz, das Fleischhygienegesetz und das
Geflügelfleischhygienegesetz, das
Säuglingsnahrungswerbegesetz, das Vorläufige Biergesetz
und das Gesetz über das Zulassungsverfahren bei
natürlichen Mineralwässern abzulösen. Durch die
Bündelung von Regelungen, die bislang in einer Vielzahl von
Gesetzen enthalten sind, soll das Lebensmittelrecht vereinheitlicht
und damit transparenter werden.
Für die Verbraucher, die Wirtschaft und die Verwaltung
werde es künftig einfacher, heißt es, die Vorschriften zu
finden. Damit werde auch die Rechtsanwendung leichter.
Den einheitlichen Ansatz auf dem Gebiet der
Lebensmittelsicherheit verfolgt die Regierung den eigenen Angaben
zufolge auch bei den Futtermitteln, soweit Tiere betroffen seien,
die "der Lebensmittelgewinnung dienen". Das Futtermittelrecht werde
dabei als Teil der Kette in der Lebensmittelsicherheit verstanden.
Ereignisse der jüngeren Vergangenheit hätten gezeigt,
dass die Futtermittelsicherheit nachhaltige Auswirkungen auf die
Sicherheit der Lebensmittel haben kann.
Insgesamt werde damit ein einheitliches Gesetzbuch für
Lebensmittel und für Futtermittel geschaffen. Das
Futtermittelgesetz sowie das Verfütterungsverbotsgesetz sollen
entfallen. Ebenfalls mit geregelt werden sollen Futtermittel
für Heimtiere, die nicht für die Lebensmittelgewinnung
vorgesehen sind.
Der Bundesrat merkt in seiner Stellungnahme kritisch an, dass
nach dem neuen Gesetzesvorhaben fast alle Regelungsbereiche,
beispielsweise das gesamte Fleischhygienerecht, in
Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden
sollen. Die Entscheidungen auf diesem Gebiet würden dann
künftig weitgehend ohne Beteiligung des Bundestages und allein
von Bundesregierung und Bundesrat getroffen. Die
Ermächtigungsnormen ließen heute nicht hinreichend
erkennen, in welcher Art von der Ermächtigung Gebrauch gemacht
werden soll.
Dem hält die Regierung in ihrer Gegenäußerung
entgegen, die wesentlichen Entscheidungen würden auch
künftig durch Gesetz getroffen. Sie weist auf vielfältige
Regelungen zum Schutz der Gesundheit, auf die Verbote für
Lebensmittel-Zusatzstoffe, die Vorschriften zum Schutz vor
Täuschung oder die Bestimmungen über das
Verfütterungsverbot hin. vom
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