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Neue Aufsichtsregeln für
Finanzkonglomerate
Gesetzentwurf
Finanzen. Die Bundesregierung plant zusätzliche
Aufsichtsvorschriften für Finanzkonglomerate. Dazu hat sie
einen Gesetzentwurf (15/3641) vorgelegt. Unter Finanzkonglomeraten
werden dabei Finanzgruppen verstanden, die ihre Dienstleistungen
und Produkte in verschiedenen Finanzbranchen anbieten. Bislang
unterliegen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und
Wertpapierfirmen, die Teil eines solchen Konglomerates sind, keiner
gruppenweiten Beaufsichtigung. Dies gelte besonders für die
Solvabilität (Verhältnis zwischen Prämien und
Schäden einerseits und Eigenkapital andererseits) und die
Risikokonzentration innerhalb des Konglomerats, aber auch für
gruppeninterne Transaktionen, für das interne Risikomanagement
und für die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der
Geschäftsleitung. Gerieten Finanzkonglomerate in finanzielle
Schwierigkeiten könnte dies die Stabilität des
Finanzsystems gefährden. vom
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