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Dickster Brocken für den Arbeitsmarkt
Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit
Haushalt. Die Ausgaben des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit sollen im Haushaltsjahr 2005 34,28
Milliarden Euro betragen. Das sind 1,32 Milliarden Euro mehr als in
diesem Jahr. Davon entfallen 32,83 Milliarden Euro (2004: 31,28
Milliarden Euro) auf Zuweisungen und Zuschüsse, 848,14
Millionen Euro (1,06 Milliarden Euro) auf Investitionen, 440,36
Millionen Euro (441,23 Millionen Euro) auf Personalausgaben und
217,79 Millionen Euro (220,83 Millionen Euro) auf sächliche
Verwaltungsausgaben. 60 Millionen Euro (49,05 Millionen Euro)
sollen im Gesamtetat global eingespart werden.
Bei den Einnahmen ergibt sich mit 7,01
Milliarden Euro gegenüber diesem Jahr (3,41 Milliarden Euro)
eine Verdoppelung. Größter Einnahmeposten ist mit 6,72
Milliarden Euro der Aussteuerungsbetrag, den die Bundesagentur
für Arbeit vom kommenden Jahr an für jeden
Hilfebedürftigen, der nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes in
das künftige Arbeitslosengeld II übergeht, an den Bund
zahlen muss.
Die Verpflichtungsermächtigungen
für das Jahr 2005 summieren sich auf 7,89 Milliarden Euro
gegenüber 9,55 Milliarden Euro in diesem Jahr. Davon entfallen
4,5 Milliarden Euro auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (1,9
Milliarden Euro), 1,64 Milliarden Euro auf Zuwendungen an die
Wismut GmbH, die den früheren DDR-Uranbergbau in Sachsen und
Thüringen saniert.
Für Innovationsprojekte im Zuge der
Innovationsinitiative der Bundesregierung sind erstmals 300
Millionen Euro eingeplant. Beliefen sich die
Verpflichtungsermächtigungen für die Zuschüsse zu
Gunsten des deutschen Steinkohleabsatzes in diesem Jahr noch auf
6,08 Milliarden Euro, so sind für 2005 dafür keine mehr
vorgesehen. Gleiches gilt für Zuweisungen an die neuen
Länder für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Zuge der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur", für die sich die
Verpflichtungsermächtigungen dieses Jahr noch auf 700
Millionen Euro belaufen.
Auf der Ausgabenseite sind die Leistungen zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende mit 24,45 Milliarden Euro
der dickste Brocken (14,7 Milliarden Euro). Nach dem zweiten
Sozialgesetzbuch trägt der Bund die Aufwendungen für die
Grundsicherung, wenn die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
zur Sicherung des Lebensunterhaltes von der Bundesagentur für
Arbeit erbracht werden. Die Verwaltungskosten, die der Bund in
diesem Zusammenhang der Bundesagentur erstattet, sollen sich mit
3,3 Milliarden Euro gegenüber diesem Jahr (1,46 Milliarden
Euro) mehr als verdoppeln. Mit 1,8 Milliarden Euro will sich der
Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung der
Arbeitsuchenden beteiligen, die von kommunalen Trägern gezahlt
werden. Für das Arbeitslosengeld II zur Sicherung des
Lebensunterhaltes sind 13 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber
10,65 Milliarden Euro Arbeitslosenhilfe in diesem Jahr. Für
die Eingliederung in Arbeit selbst sieht der Entwurf 6,35
Milliarden Euro (davon 4,5 Milliarden Euro als
Verpflichtungsermächtigungen) gegenüber 2,59 Milliarden
Euro in diesem Jahr vor.
Der Zuschuss an die Bundesagentur für
Arbeit ist mit 3,5 Milliarden Euro (5,21 Milliarden Euro)
angesetzt. Für die Ende 2004 auslaufende Arbeitslosenhilfe
sind 1,5 Milliarden Euro (6,69 Milliarden Euro) eingestellt, die
vor allem dazu dienen sollen, die Leistungsansprüche für
den Monat Dezember 2004 zu bedienen.
Den Steinkohlebergbau und die sozialen Hilfen
für Arbeitnehmer der Kohl- und Stahlindustrie will sich die
Regierung im nächsten Jahr noch 1,77 Milliarden Euro (2,22
Milliarden Euro) kosten lassen. Davon sollen 1,65 Milliarden Euro
(2,1 Milliarden Euro) auf Zuschüsse für den Absatz
deutscher Steinkohle zur Verstromung, an die Stahlindustrie sowie
zum Ausgleich von Belastungen aufgrund von
Kapazitätsanpassungen entfallen. Wie es erläuternd
heißt, erhält der deutsche Steinkohlebergbau von 2006 bis
2012 öffentliche Hilfen von bis zu 15,87 Milliarden Euro
für den Absatz deutscher Steinkohle sowie für die
dauerhafte Stilllegung von Bergwerken. Darüber hinaus werde
die RAG AG als Bergbau-Holding in diesem Zeitraum selbst 1,13
Milliarden Euro zuschießen.
Die Bundesmittel für die GA
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" belaufen sich im
Etat auf 694,08 Millionen Euro (885,49 Millionen Euro). Davon
entfallen 694,08 Millionen Euro auf Zuweisungen für
betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur, 687,1
Millionen Euro davon als Verpflichtungsermächtigung. Die
ostdeutschen Länder sollen sechs Siebentel der
Verpflichtungsermächtigung erhalten, die westdeutschen
Länder mit Ausnahme Baden-Württembergs und Hamburgs ein
Siebentel.
Für Forschung, Entwicklung und
Innovation im Mittelstand will die Regierung 447,18 Millionen Euro
(494,09 Millionen Euro) bereitstellen. Schwerpunkte sind dabei die
Förderung der Forschungszusammenarbeit und von
Unternehmungsgründungen mit 157,3 Millionen Euro (wie 2004)
und die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und
-entwicklung mit 97 Millionen Euro (wie 2004).
Die Ausgaben für die Wismut GmbH in
Chemnitz summieren sich auf 205,72 Millionen Euro (220,9 Millionen
Euro). Zur Förderung der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft sowie freier Berufe sind mit 193,75
Millionen Euro deutlich weniger Mittel vorgesehen als 2004 (328,59
Millionen Euro). Die Förderung der Außenwirtschaft will
sich die Regierung 171,3 Millionen Euro (169,09 Millionen Euro)
kosten lassen. 121,35 Millionen Euro (131,15 Millionen Euro) sollen
für die Energieforschung ausgegeben werden. Weitere
Ausgabenblöcke sind 58,1 Millionen Euro (61,92 Millionen Euro)
für die Werftindustrie, 57,58 Millionen Euro (74,21 Millionen
Euro) für die Luftfahrtforschung und -technologie, 42,59
Millionen Euro (39,21 Millionen Euro) für die
wirtschaftswissenschaftliche Forschung, 25,47 Millionen Euro (26,27
Millionen Euro) für die Tourismusförderung und 21,1
Millionen Euro (28,6 Millionen Euro) für die Förderung
der sparsamen Energieverwendung.
Bei den dem Ministerium angegliederten
Bundesoberbehörden ergibt sich auf der Ausgabenseite folgendes
Bild (in Millionen Euro): Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post 132,43 (132,421),
Physikalisch-Technische Bundesanstalt 119,81 (119,35),
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 97,83
(98,27), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
51,97 (55,5), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin 44,27 (43,75), Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle 30,43 (31,71), Bundesagentur für
Außenwirtschaft 22,07 (21,78) und Bundeskartellamt 18.07
(17,97). Für das Bundesarbeitsgericht sind 11,08 Millionen
Euro (11,24 Millionen Euro) vorgesehen. vom
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