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Experten bewerten den Wegfall des
Weihnachtsgeldes kontrovers
Beamte bei den
Post-Aktiengesellschaften
Wirtschaft und Arbeit. Der geplante Wegfall der Sonderzahlungen
(Weihnachts- und Urlaubsgeld) für die knapp 160.000 bei der
Deutschen Telekom, der Deutschen Post und der Deutschen Postbank
beschäftigten Beamten hat bei Sachverständigen ein
unterschiedliches Echo gefunden. Wie aus den Stellungnahmen zur
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft
und Arbeit am 6. September zu dem von der Bundesregierung
vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Postpersonalrechtsgesetzes (15/3404) hervorgeht, halten sich
Zustimmung und Ablehnung etwa die Waage.
Die Regierung will mit dem Gesetzentwurf das Dienstrecht der bei
den Nachfolgegesellschaften der Deutschen Bundespost
beschäftigten Beamten flexibler gestalten. Die schärfere
Wettbewerbslage der Aktiengesellschaften erfordere es, so die
Begründung, das Leistungsprinzip zu stärken, um die
Nachteile gegenüber Mitbewerbern, bei denen keine Beamten
beschäftigt sind, auszugleichen. Durch den Wegfall des
Weihnachtsgeldes stünden Mittel zur Teilfinanzierung der bei
den Aktiengesellschaften üblichen Sonderzahlungen und
Leistungsentgelte zur Verfügung.
"Leistungsorientierte Bezahlung"
Der Konzernbetriebsrat der Deutschen Telekom erinnert daran,
dass sich die Tarifvertragsparteien in diesem Jahr darauf
verständigt hätten, die Wochenarbeitszeit der
Arbeitnehmer und der Beamten von 38 auf 34 Stunden zu senken.
Wesentlicher Bestandteil dieser Einigung sei die Absicht gewesen,
dass die Sonderzahlungen an die Beamten zur Finanzierung dieser
Wochenarbeitszeitsenkung herangezogen werden. Damit wolle man die
Beschäftigungsverhältnisse bei der Deutschen Telekom
für die dortigen Beamten harmonisieren. Sollten die Beamten in
dieses Beschäftigungsbündnis nicht einbezogen werden,
könnte es von der Telekom insgesamt in Frage gestellt werden,
so der Betriebsrat. Dies hätte zur Folge, dass weitere
Bestandteile des Beschäftigungsbündnisses wie der
Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen für
die Arbeitnehmer bis Ende 2008 gefährdet wären.
Die Deutsche Post argumentiert, wegen des Verzichts auf
betriebsbedingte Kündigungen und steigendem Wettbewerbsdruck
werde die Beschäftigung von Beamten auch bei
Tochterunternehmen zunehmend erforderlich. Mit der Umwandlung des
Weihnachtsgeldes in eine leistungsbezogene Komponente sei kein
Einspareffekt beabsichtigt, sondern eine leistungsorientierte
Bezahlung. Der Sachverständige Professor Peter Badura kommt zu
dem Ergebnis, die Sonderzahlungen stünden nicht unter dem
Schutz von Artikel 33 des Grundgesetzes, da es keinen
"hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamten" gebe, der zu beachten
wäre. Demzufolge sei kein Anspruch des Beamten auf
Bestandsschutz für gewährte Sonderzulagen gegeben.
Dagegen äußert Baduras Kollege Professor Ulrich Battis
rechtliche Bedenken. Das Weihnachtsgeld sei Teil der
Beamtenbesoldung. Werde aber nur für eine Gruppe der
Bundesbeamten die Zahlung gestrichen, während sie den
übrigen weiter gewährt werde, liege darin eine
Ungleichbehandlung. Dafür benötige der Gesetzgeber eine
tragfähige Begründung, die nicht ersichtlich sei. Der
Deutsche Beamtenbund spricht von einer "weiteren deutlichen
Verschlechterung der dienst- und besoldungsrechtlichen Situation
der betroffenen Beamten". Durch diesen Gesetzentwurf würden
die Beamten der "unternehmerischen Willkür" ausgeliefert. Die
Vereinte Dienstleistungsgesellschaft Verdi argumentiert mit
erheblichen Einkommensverlusten für die Beamten der Deutschen
Post und der Deutschen Postbank. Rund 80 Prozent der Beamten bei
der Deutschen Post gehörten dem einfachen und mittleren Dienst
an. Diese würden deutlich schlechter gestellt als andere
Bundesbeamten und als ihre tariflich bezahlten Kollegen. Akzeptiert
wird dagegen die Regelung der Deutschen Telekom, wo die
Nichtauszahlung als Beitrag der Beamten zur Finanzierung der
kürzeren Arbeitszeit gesehen wird. vom
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