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Doppelbesteuerung in der EU vermeiden
Zinsen und Lizenzgebühren
Finanzen. Den "schädlichen Steuerwettbewerb" in der
Europäischen Union einzudämmen, ist eines der Ziele des
Entwurfs der Bundesregierung für ein
EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz (15/3679). Der Bundestag hat die
Gesetzesvorlage am 7. September zur Beratung an den Finanzausschuss
überwiesen.
Nach der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie der EU soll
die Zahlung solcher Gebühren zwischen verbundenen Unternehmen
verschiedener Mitgliedstaaten dadurch erleichtert werden, dass eine
Doppelbesteuerung vermieden wird. Den Verzicht auf die
Quellenbesteuerung will die Bundesregierung in einem neuen
Paragraphen des Einkommensteuergesetzes regeln. Im Verhältnis
zu Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, der Slowakei,
Spanien und Tschechien, die für eine Übergangszeit noch
Quellensteuern erheben dürfen, sind übergangsweise
Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vorgesehen.
Mit dem Gesetzentwurf soll darüber hinaus das
EG-Amtshilfe-Gesetz geändert und die EU-Verordnung über
die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der
Mehrwertsteuer in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach
Darstellung der Bundesregierung geht es darum, den Austausch von
Informationen sowie Amtshilfe bei der Zustellung von
Verwaltungsakten und Entscheidungen zu ermöglichen. vom
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