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Koalition will Fallpauschalensystem für
Krankenhäuser weiterentwickeln
Gesetzentwurf
Gesundheit und Soziale Sicherung. SPD und Bündnis 90/Die
Grünen wollen das diagnoseorientierte DRG-Fallpauschalensystem
(Diagnosis Related Groups) für Krankenhäuser
weiterentwickeln. Dazu haben sie den Entwurf eines zweiten
Fallpauschalenänderungsgesetzes (15/3672) vorgelegt. Zur
Begründung heißt es, die sachgerechte Abbildung der
Krankenhausleistungen durch das DRG-Fallpauschalensys-tem sei in
Teilbereichen noch verbesserungsbedürftig, etwa in der
Intensivmedizin.
Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 war beschlossen worden, ab
2003 ein pauschalierendes Entgeltsystem einzuführen, das sich
am internationalen DRG-Vergütungssystem orientiert. Damit
sollten Krankenhausleistungen, die bis dahin noch zu 77 Prozent mit
tagesgleichen Pflegesätzen finanziert wurden, vollständig
über Fallpauschalen finanziert werden. Damit sollten die
Krankenhäuser leistungsgerechter vergütet und die im
internationalen Vergleich zu hohe Verweildauer der Patienten in
Krankenhäusern verkürzt werden.
Über 1.000 Krankenhäuser hätten das neue
DRG-Vergügungssystem im vergangenen Jahr freiwillig
eingeführt, so die Koalitionsfraktionen. In diesem Jahr
müssten auch die übrigen rund 850 Akutkrankenhäuser
das DRG-System einführen (mit Ausnahme der Psychiatrie, der
Psychosomatik und psychotherapeutischen Medizin).
Die bisher vorgesehenen verbindlichen, landeseinheitlichen
Pauschalbeträge je Ausbildungsplatz und Beruf sollen durch
Richtwerte ersetzt werden. Ab 2005 sollen die
Ausbildungsstätten und die Mehrkos-ten der
Ausbildungsvergütungen aus dem Krankenhausbudget
herausgelöst und in einem Ausbildungsbudget verhandelt werden,
heißt es. Die Verhandlungen sollen sich künftig an
landesdurchschnittlichen Finanzierungsbeträgen, also
Richtwerten, orientieren und mittelfristig die
Finanzierungsbeiträge vereinheitlichen.
Zeit für die Anpassung einräumen
Die Übergangsphase, in der das bisherige Preisniveau
schrittweise an das neue landeseinheitliche Preisniveau angepasst
wird, soll 2005 beginnen und um ein Jahr bis Ende 2007
verlängert werden. Damit wolle man den Krankenhäuser mehr
Zeit für die Anpassung einräumen. Im
Krankenhausentgeltgesetz wollen die Fraktionen regeln, dass bei
Veränderung der Leistungen die bisherigen Finanzierungsanteile
von 33 Prozent im Jahre 2005 und 50 Prozent im Jahre 2006
beibehalten werden. 2007 sollen neue Leistungen noch nicht zu 100
Prozent, sondern nur zu 75 Prozent finanziert werden. Bei besonders
hohen Kosten für zusätzliche Leistungen, etwa bei
Transplantationen, solle auch künftig die Höhe der
Budgetveränderung im Einzelfall verhandelt werden.
Darüber hinaus sollen die Selbstverwaltungspartner auf
Bundesebene verpflichtet werden, Krankenhäuser finanziell zu
unterstützen, die sich freiwillig an der Kalkulation der
DRG-Fallpauschalen beteiligen.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf sowie einen älteren
Antrag (15/3450) der Union am 7. September beraten und an den
zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
In ihrem Antrag fordert die Union, die Fallpauschalen so
anzupassen, dass sie die medizinischen und pflegerischen Leistungen
sachgerecht abbilden. vom
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