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Götz Hausding
Länder wollen Vorab-Kontrolle der
Betreiber
Gravierende Änderungen im
Energiewirtschaftsgesetz gefordert
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24.
September den Entwurf der Bundesregierung für ein neues
Energiewirtschaftsrecht abgelehnt und für entscheidende
Änderungen plädiert. Hauptstreitpunkt ist die von
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) geplante
nachträgliche Kontrolle der von den Netzbetreibern erhobenen
Durchleitungsgebühren. Während Bayerns
Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (CSU) kritisierte, es bringe
nichts, die Preise zu prüfen, wenn "das Kind schon in den
Brunnen gefallen ist", sieht Clement in der Vorab-Kontrolle eine
nicht zu überwindende Bürokratiehürde.
Die 1.700 Netzbetreiber schon vorab zu
kontrollieren, bringe nur mehr Bürokratie und Unsicherheit, so
der Bundeswirtschaftsminister.
Wiesheu sieht den Grund für die
gestiegenen Energiepreise ohnehin eher in der verfehlten
Energiepolitik der Bundesregierung. Wenn man Energieverteuerung zum
Programm mache, so Wiesheu, sei man auch verantwortlich für
die Kostensteigerungen. Man könne nun nicht mit dem Finger auf
die Unternehmen zeigen, wenn man Energieverteuerung politisch
gewollt habe. Eine "ideologisch geprägte" Energiepolitik sei
nicht hilfreich, wenn es darum gehe, im Interesse der Unternehmen
und der privaten Verbraucher die Energiepreise wieder auf ein
vertretbares Maß zu senken.
Der Regulierungsbedarf im Strom- und
Gasmarkt, so Hessens Wirtschaftsminister Alois Riehl (CDU),
existiere nicht bei der Erzeugung oder dem Verkauf, sondern bei der
Durchleitung. Dort habe der Wettbewerb versagt. Es müsse nun
verhindert werden, dass monopolistische Netzbetreiber nicht die
Netzbenutzer und den Endverbraucher schädigen. Dazu sei
Regulierung nötig. Riehl sprach sich für die Erteilung
von Vorab-Genehmigungen aus, da die von der Bundesregierung
geplante nachträgliche Missbrauchsaufsicht zu lax sei und zu
spät greife. Außerdem dürften bei der
Entgeltfestsetzung den Netzbetreibern keine weiteren
Spielräume für Preiserhöhungen überlassen
werden. Um eine effektive Netzkontrolle zu erreichen, solle man den
Ländern die Zuständigkeit für die Genehmigung der
Entgelte der lokalen und regionalen Netze zugestehen, forderte
er.
Baden-Württembergs Wirtschaftsminister
Ernst Pfister (FDP) sieht in den Strom- und Gasnetzmonopolen den
Grund für den fehlenden Wettbewerb. Mit dem existierenden
Kartellrecht sei dem Missbrauch nicht beizukommen, urteilte
Pfister, der das Gesetz als ein "wichtiges und auch
eilbedürftiges" Vorhaben bezeichnete. Der vorliegende Entwurf
werde diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Gerade die
Entwicklungen in den letzten Monaten zeigten, dass strikte
Regelungen nötig seien, die nur durch ex ante-Modelle, also
Vorabgenehmigungen, erreicht werden könnten. Als falsch
bezeichnete er die Absicht des Gesetzgebers, die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit
der Regulierung zu beauftragen. Die Regulierungsbehörde sollte
ortsnah arbeiten und sei daher durch die Länder zu
organisieren. Dies sei zwar aufwendig für die Länder,
aber absolut notwendig.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement
räumte ein, dass die Energiepreise in Deutschland auch aus
politischen Gründen sehr hoch seien. Dafür gebe es jedoch
gute Gründe: Mit der Ökosteuer stütze man die
Rentenversicherungsbeiträge, und auch der Weg hin zur Nutzung
erneuerbarer Energien fordere seinen Preis. "Wollen Sie darauf
wirklich verzichten?", fragte er seine Kritiker. Zu 40 Prozent sei
der Energiepreis politisch bestimmt, die anderen 60 Prozent seien
der marktbestimmte Preis. Dort müsse man Änderungen
erreichen. Nachdem freiwillige Regelungen, denen er immer den
Vorrang gebe, nichts gebracht hätten, werde dieses Gesetz
dringend gebraucht. An einer zügigen Umsetzung sei die
Bundesregierung sehr interessiert, auch weil man mit der Umsetzung
einer entsprechenden EU-Richtlinie schon in Verzug sei. Obwohl er
für Verbesserungsvorschläge immer offen sei, wundere ihn
der ex ante-Vorschlag der Länder. Dies sei kein Wunderwerk,
von dem schnelle Preissenkungen zu erwarten seien. In den
Ländern habe man doch Erfahrungen mit dem Modell - eine
Erfolgsgeschichte sei es nicht gewesen. Eher sei mit dem
Kollabieren der Regulierung schon in der Startphase zu rechnen,
schließlich gelte es, alle 1.700 Anbieter zu prüfen.
Dies, so Clement, bedeute Bürokratie pur. Er fordere daher
Beiträge, um eine schlagkräftige ex post-Regulierung zu
schaffen, wie sie seines Wissens nach noch vor wenigen Monaten auch
von den Wirtschaftsministern der Länder vorgezogen
wurde.
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