Götz Hausding
Unseriöse Finanzierung kritisiert
Bedenken gegen Ausbau der
Kleinkinderbetreuung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tagesbetreuung von
Kleinkindern fand im Bundesrat keine Zustimmung. Zwar bestand
Einigkeit hinsichtlich der großen Bedeutung des Ausbaus der
Kindertagesbetreuung in Deutschland für die bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit für die
Familienförderung, jedoch kritisierten sowohl Bayerns
Familienministerin Christa Stewens (CSU) als auch die Hamburger
Familiensenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) die
"unseriöse und untaugliche" Finanzierung der Maßnahmen.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) hingegen sieht mit
dem Gesetz den Weg zu bestmöglicher Förderung für
Kinder und bestmöglicher Unterstützung für die
Eltern geebnet.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Angebote an
Krippenplätzen und in der Tagespflege für unter
Dreijährige ab 2005 so zu erweitern, dass sie dem Bedarf von
Eltern und Kindern entsprechen. Nach Auffassung der Bundesregierung
müssten etwa 230.000 neue Betreuungsplätze für
Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2010 geschaffen werden. Im
Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, für Kinder im Alter
unter drei Jahren Betreuungsplätze nach Bedarf vorzuhalten,
wenn die Eltern erwerbstätig sind oder sich in einer
beruflichen Bildungsmaßnahme befinden. Qualitätsmerkmale
sollen formuliert, die Kindertagespflege aufgewertet und das
bestehende Versorgungsniveau in den neuen Ländern erhalten
bleiben.
Christa Stewens kritisierte das dem Entwurf zugrunde gelegte
Finanzierungskonzept. Die vom Bund vorgeschlagene Finanzierung des
Ausbaus durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
schaffe keine Planungssicherheit. Im Übrigen gebe es
erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des
Gesetzentwurfes. Zu einer solch grundlegenden Umgestaltung der
Kindertagesbetreuung mit so einer hohen Regelungsdichte sei der
Bund gar nicht befugt, urteilte Stewens. Den Ländern bliebe
keinerlei eigener Bereich politischer Gestaltung von substanziellem
Gewicht.
Für Birgit Schnieber-Jastram steckt hinter dem
Wortungetüm "Kindertagesbetreuungsausbaugesetz" nicht viel
mehr als die Aufforderung an die Kommunen, in den Ausbau der
Krippenbetreuung für Kinder bis zu zwei Jahren zu investieren.
Ein seriöses Finanzierungsangebot zur Erreichung dieser Ziele
gebe es hingegen nicht. Verantwortungsvolle Politik sehe anders
aus, sagte sie und verwies auf das neue Kinderbetreuungsgesetz in
Hamburg. Diese flexiblen und an den tatsächlichen
Bedürfnissen ausgerichteten Regelungen ermöglichten den
Eltern, auch tatsächlich einen Beruf auszuüben. Für
Hamburg bedeute dies eine erhebliche finanzielle Belastung - daraus
ergebe sich auch die Forderung Hamburgs, selbst zu bestimmen, unter
welchen Vorraussetzungen Kindertagesbetreuung zu fördern sei.
Man brauche kein Gesetz, mit dem sich der Bund zum Trittbrettfahrer
der Leistungen der Kommunen mache.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt sieht ihr Gesetz von
allen wichtigen gesellschaftlichen Gruppen befürwortet. Der
Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen sei
wichtig und notwendig. Die Länder seien ihren Verpflichtungen
in dieser Hinsicht bisher eben nicht nachgekommen, so dass der Bund
gesetzgeberisch tätig werden musste. Bei der Berechnung der
finanziellen Aufwendungen habe man immer zu Gunsten der Kommunen
gerechnet, betonte Schmidt, die sich in dieser Frage aber auch
weiterhin gesprächsbereit gab.
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