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Götz Hausding
Hochwasser sorgt für Streit
Vermittlungsausschuss angerufen
Der Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung zum
Hochwasserschutz wurde im Bundesrat vorerst gestoppt. In der
Sitzung am Freitag sprach sich eine deutliche Mehrheit der
Länder für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus.
Mit dem Gesetzentwurf hatte Bundesumweltminister Jürgen
Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) auf das Elbe-Hochwasser
von 2002 reagiert. Demnach soll der vorbeugende Hochwasserschutz
verbessert und der Hochwasserschutzgedanke in den
einschlägigen Rechtsvorschriften erstmals verankert oder
verstärkt werden. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen eine
flächendeckende Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
mit Regelungen zur wirksamen Bekämpfung der
Hochwassergefahren, eine Ausdehnung des Hochwasserschutzes auf
überschwemmungsgefährdete Gebiete und die Anpassung der
Siedlungsentwicklung an die Hochwassergefahren.
Aus den Fehlern lernen
Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel
Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) warb um Zustimmung
für das Gesetz. Beim Hochwasserschutz müsse man
zusammenstehen, forderte sie, dies sei im Interesse aller Anlieger
eine Flusses. Aus den Fehlern der Vergangenheit gelte es zu lernen.
So lebten allein in Nordrhein-Westfalen 1,4 Millionen Menschen in
Überschwemmungsgebieten. Niemand wolle diese Menschen
umsiedeln, aber zukünftig dürften solche Gebiete nicht
mehr besiedelt werden. Für Bayerns Umweltminister Werner
Schnappauf (CSU) ist es keine Frage, ob es Hochwasserschutz geben
soll, sondern in welcher Weise. Bayern habe ein ganzheitliches
Hochwasserschutzprogramm, wogegen der Gesetzentwurf des Bundes
bürokratisch sei und über den zulässigen Rahmen
hinaus gehe. So seien die geplanten Regeln zum Ackerbauverbot
rechtswidrig, möglicherweise sogar verfassungswidrig.
Außerdem sei die Konfrontation mit den Landwirten damit schon
vorprogrammiert. Einmal mehr spiele die Bundesregierung
Ökologie gegen Ökonomie aus, statt für einen
Gleichklang zu sorgen, kritisierte Schnappauf.
Gesetz nicht zerreden
Klaus Müller (Bündnis 90/Die Grünen),
Umweltminister von Schleswig Holstein, warnte davor, das Gesetz zu
zerreden. Es enthalte Regelungen, welche die Länder in Zukunft
bräuchten, um das erforderliche Niveau im Hochwasserschutz an
den länderübergreifenden großen Gewässern
sicherzustellen. Die Bebauung von Überschwemmungsgebieten sei
ein Fehler der Vergangenheit. Eine Freihaltung von Bebauung in
solchen Gebieten sei also von allgemeinem Interesse. Die
rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD)
sieht in dem Gesetz gute Ansätze, verlangte aber weit
reichende Änderungen.
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