dpa
Insiderhandel als Versuch strafbar
Besserer Anleger-Schutz
Anleger werden künftig besser vor Betrug und
Marktmanipulation geschützt. Nach dem Bundestag billigte am
Freitag auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetzespaket. In
Zukunft ist schon der Versuch des Insiderhandels strafbar. Zudem
wird auf dem für Betrügereien anfälligen
«Grauen Kapitalmarkt» wie bei Börsengängen eine
Prospektpflicht mit Informationen zu Beteiligungen
eingeführt.
Nach Kritik von Verbänden und Opposition fallen die
erweiterten Machtbefugnisse der Finanzaufsicht aber geringer aus
als anfänglich geplant. Auch die Grenzen für eine
Prospektpflicht auf dem "Grauen Kapitalmarkt" wurden gegenüber
dem ersten Gesetzentwurf angehoben.
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