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Die Behandlung wird fortgesetzt
Bundesregierung will die Neuregelung des
Zahnersatzes wieder rückgängig machen
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die
Regierungspläne, das mit großer Bundestagsmehrheit Ende
vergangenen Jahres beschlossene Modernisierungsgesetz der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor seinem
Inkrafttreten Anfang 2005 teilweise rückgängig zu machen
und die Neuregelung des Zahnersatzes zu kippen, sind bei einer
öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit
und Soziale Sicherung am 23. Septemberauf auf unterschiedliches
Echo bei Sachverständigen aus Krankenkassen-, Ärzte- und
Patientenverbänden sowie bei Vertretern der
Versicherungsträger gestoßen.
Zustimmung fanden die geplanten
Änderungen bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen.
Sie appellierten jedoch an die politisch Verantwortlichen, sich
möglichst schnell auf die Neuregelung beim Zahnersatz zu
verständigen, um "unverzüglich" Klarheit über die
Art und Weise des Beitragseinzuges herzustellen, heißt es in
einer Stellungnahme. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband
begrüßte die Rücknahme der gesonderten Finanzierung
des Zahnersatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine
pauschalierte, einkommensunabhängige Zusatzversicherung. Der
nun vorgeschlagene prozentuale Eigenbeitrag von 0,4 Prozent des
Beitragssatzes stelle jedoch eine Zusatzbelastung für die
Versicherten dar. Da der hälftige Arbeitgeberbeitrag
gleichzeitig wegfallen soll, sei zu befürchten, dass eine
weitere Verschiebung der paritätischen Finanzierung der GKV in
ähnlicher Weise in Zukunft nicht ausgeschlossen
ist.
Positiv bewerteten den Gesetzentwurf der
Koalition (15/3681) die Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger (VDR). Die Rücknahme des
Pauschalbeitrags werde die Rentner und Rentnerinnen mit niedrigen
Einkünften deutlich niedriger belasten. Auch die
Bündelung der Termine für die Erhebung des geplanten
Zusatzbeitrags für Zahnersatz mit der Beitragserhöhung
für das Krankengeld und der Rentenanpassung auf den 1. Juli
2005 trage zu Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei.
Problematisch ist allerdings aus der Sicht des VDR, dass der
Sonderbeitrag von der Rente abgezogen werden soll. Dies werde von
den Rentnern als abermalige Rentenkürzung empfunden. Der
Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich zufrieden mit der
Rückkehr zur einkommensabhängigen Zahnersatzversicherung,
kritisierte aber gleichzeitig "die Abkehr vom Grundsatz der
paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und
Arbeitnehmer". Dies sei nicht akzeptabel.
Vertrauensverlust bei Versicherten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) kritisierte die Koalitionspläne. Sie führten zum
Vertrauensverlust und zur Verunsicherung der Versicherten: "Gerade
in einer Zeit allgemein schwindenden Vertrauens in die
Verlässlichkeit des Gesetzgebers ist ein derartiges Vorgehen
bereits im Grundsatz abzulehnen", heißt es in einer
Stellungnahme. Verwaltungsschwierigkeiten bei der Einziehung eines
Pauschalbetrages ließ dabei die KZBV nicht gelten.
Schließlich habe der Gesetzgeber in der Vergangenheit auch bei
seinen zum Teil äußerst kurzfristig in Kraft gesetzten
Änderungen von Leistungs- und Abrechnungsverfahren niemals
Rücksicht auf die Verwaltungsverfahren im Bereich der GKV und
der Leistungserbringer genommen. Die Deutsche Gesellschaft für
Versicherte und Patienten bezeichnete die "Reform der Reform" als
ein Zeichen der Hilflosigkeit und ein Armutszeichen der Politik,
"die sich unfähig gezeigt hat, rechtzeitig eine adäquate
Folgeabschätzung ihrer Entschlüsse durchzuführen".
Es gebe daher keinen Grund anzunehmen, dass dies bei dem
vorliegenden Gesetzentwurf besser gelingen werde. Die Versicherten
und Patienten blieben Spielball einer Politik, die allein auf die
Beschaffung zusätzlicher Mittel für ein System abziele,
ohne dem Reformbedarf des Systems gerecht zu werden. Kritisch
beurteilte die Versichertenvertretung etwa den Wegfall der
Wahlmöglichkeit zur privaten Krankenversicherung beim
Zahnersatz und die geplante Erhöhung des Beitragssatzes ohne
die Beteiligung der Arbeitgeber.
Kritik an der Vorlage übte der Verband
der privaten Krankenversicherung. Millionen von Bürgern
hätten sich darauf eingestellt, ab 2005 den Zahnersatz
zusätzlich abzusichern. Rund eine halbe Million Versicherte
hätte sich dafür bereits entschieden. Es wäre ein
politischer Vertrauensbruch, wenn das Rad jetzt rückwärts
gedreht werden würde. Die von der Regierung beabsichtigte
Gesetzesänderung gehe massiv zu Lasten der Patienten,
bemängelte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte: "Sie
werden zum alleinigen Zahler für die Zahnersatzabsicherung der
GKV, wodurch ihre finanzielle Belastung verdoppelt wird, ohne dass
sie dadurch einen weitergehenden Leistungsanspruch erwerben."
bes
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