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wol
2003 insgesamt 52 Wohnungen in neun
Bundesländern überwacht
Jahresbericht vorgelegt
Inneres. Im Jahr 2003 sind insgesamt 52 Wohnungen in neun
Bundesländern akustisch überwacht worden. Dies geht aus
einem Bericht hervor, den die Bundesregierung in Form einer
Unterrichtung vorgelegt hat (15/3699). Darin heißt es, die
längsten Überwachungszeiten habe es mit 325 Tagen in
Bayern (Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz), mit 84
Tagen in Niedersachsen (Schwerer Menschenhandel), mit 72 Tagen in
Hessen (Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz) und mit
weiteren 63 Tagen in Bayern (Schwere Erpressung) gegeben.
Anlass zur Anordnung einer Überwachung waren laut Bericht
in 14 Fällen "Ermittlungen wegen Mordes" und in sieben
Fällen "Verfahren gegen Straftaten nach dem
Betäubungsmittelgesetz" - davon einmal in Verbindung mit der
"Bildung einer terroristischen Vereinigung" und einmal in
Verbindung mit "Räuberischer Erpressung". In jeweils zwei
weiteren Fällen handelte es sich ebenfalls um Maßnahmen
gegen Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie um zwei
Ermittlungen wegen Straftaten nach dem Ausländer- und
Asylverfahrensgesetz - dabei einmal in Verbindung mit dem
Waffengesetz. In jeweils einem Fall erfolgte die akustische
Überwachung wegen schweren Menschenhandels, wegen Straftaten
nach dem Waffengesetz, wegen Geldwäsche, wegen
Geldfälschung oder Fälschung von Kreditkarten sowie wegen
des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung.
Relevanz für gerichtliche Verfahren
Aus den Übersichten ergibt sich auch, dass sich eine
Relevanz für das gerichtliche Verfahren in 21 Fällen
ergeben hat. Die Gesamtkosten der Wohnraumüberwachungen
betrugen laut Aufstellung rund 200.000 Euro. Die Anzahl der von der
Überwachung betroffenen Personen wird in der Unterrichtung mit
insgesamt 141 beziffert, die Zahl dabei abgehörter
Nichtbeschuldigter mit 49 Personen. Außerdem wird dargelegt,
dass es in 15 Fällen keine Benachrichtigung der Betroffenen
gegeben habe, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. wol
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