bob
Anspruch auf rechtliches Gehör
Rechtsbehelfe ergänzt
Recht. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen haben einen Gesetzentwurf (15/3706) eingebracht, der
die Möglichkeit, richterliche Verstöße gegen den
Anspruch auf rechtliches Gehör - unterhalb der
Verfassungsbeschwerde - im fachgerichtlichen Verfahren zu
rügen, vervollständigt. Dafür würden die
Vorschriften über vorhandene Rechtsbehelfe, soweit
erforderlich, ergänzt.
Für die Fälle, in denen Rechtsmittel nicht (mehr) zur
Verfügung stehen, wird nach dem Gesetzentwurf die
Anhörungsrüge als eigenständiger Rechtsbehelf
ausdrücklich im Gesetz verankert. Darüber hinaus werde im
Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit - ebenfalls infolge einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - ein
besonderes Rechtsmittel für den Fall verspäteter oder
fehlender Begründung des Berufungsurteils geschaffen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 30. April diesen Jahres
entschieden, das Rechtsstaatsprinzip im Verbindung mit dem
Grundsatz des rechtlichen Gehörs erfordere die
Möglichkeit einer fachgerichtlichen Abhilfe für den Fall,
dass ein Gericht mit seinem Urteil "in entscheidungserheblicher
Weise" den Anspruch auf rechtliches Gehör verletze.
Mit seiner Entscheidung hat das BVerfG dem Deutschen Bundestag
für die gesetzgebende Umsetzung des Beschlusses eine Frist bis
zum 31. Dezember 2004 gesetzt. bob
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