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Parlament billigt die Streichung von Urlaubs- und
Weihnachtsgeld
Für Beamte bei den
Post-Aktiengesellschaften
Wirtschaft und Arbeit. Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis
90/Die Grünen und gegen das Votum der CDU/CSU und FDP hat der
Bundestag am 24. September den Entwurf der Bundesregierung für
eine Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes (15/3404) in
geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer
Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
(15/3732). Ziel des Gesetzes ist es, das Dienstrecht der bei der
Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen
Telekom AG beschäftigten Beamten flexibler zu gestalten.
Durch den Wegfall der Sonderzahlungen (Urlaubs- und
Weihnachtsgeld) sollen Mittel frei werden, um die bei den drei
Aktiengesellschaften üblichen Leis-tungsentgelte teilweise
finanzieren zu können. Die Tarifvertragsparteien hatten sich
in diesem Jahr bei der Deutschen Telekom darauf verständigt,
die Wochenarbeitszeit der Arbeitnehmer und der Beamten von 38 auf
34 Stunden zu senken. Wesentlicher Bestandteil dieser Einigung war
die Absicht, die Sonderzahlung an die Beamten zur Finanzierung
dieser Arbeitszeitsenkung zu verwenden.
Bei der Deutschen Post ist die Umwandlung des Weihnachtsgeldes
in eine leistungsbezogene Komponente vorgesehen. Der
Wirtschaftsausschuss hatte einen Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen befürwortet, durch den unter anderem
vermieden werden soll, dass der Anspruch auf das Weihnachtsgeld
für die bei der Post und der Postbank beschäftigten
Beamten entfällt, ohne dass eine entsprechende Ersatzregelung
in Kraft tritt. Bei der Entscheidung über die Zuweisung von
Beamten zu Tochter-, Enkel- oder Beteiligungsunternehmen der drei
Aktiengesellschaften soll nun ausdrücklich der Betriebsrat
beteiligt werden müssen.
Die CDU/CSU hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass die
rund 150.000 Beamten sich vor zehn Jahren bei der Postreform darauf
verlassen hätten, die beamtenrechtlichen Regelungen
würden dauerhaft gelten. Jetzt gebe es eine Ungleichbehandlung
zwischen den Beamten der Deutschen Post und der Deutschen Telekom,
was die Sonderzahlungen angeht, sowie den dort beschäftigten
Beamten und den übrigen Bundesbeamten. Die FDP beanstandete,
dass sich die Koalition angesichts eines schwierigen
verfassungsrechtlichen Problems nicht gesprächsbereit gezeigt
habe. Die Post-Beamten dürften nicht schlechter gestellt
werden als die Beamten im Bundesdienst.
"Guter Ausgleich"
Dagegen nannte die SPD das Gesetz "dringend erforderlich". Zehn
Jahre nach der Postreform hätten die drei Unternehmen
unterschiedliche Entwicklungen als Folge der Privatisierung und
Liberalisierung durchgemacht. Trotz der Abschaffung der
Sonderzahlungen bleibe das Geld für die Beamten gesichert,
weil es ihnen in anderer Form zufließe.
Bündnis 90/Die Grünen sprachen von einem "guten
Ausgleich zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Beamtenrecht". Es
gehe darum, dass sich die Unternehmen am Markt behaupten
können. Die Koalition habe viele kritische Einwände
bereits berücksichtigt. Die Opposition torpediere mit ihrer
Ablehnung den Beschäftigungspakt bei der Deutschen Telekom,
mit dem 10.000 Arbeitsplätze auf Dauer gesichert würden.
Es sei nicht nachvollziehbar, warum es einzelnen Beamten
möglich sein sollte, dieselbe Tätigkeit zu denselben
Bedingungen abzulehnen, nur weil sich die Unternehmensform
geändert habe. vom
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