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Technische Kompetenz weiterhin erhalten
Nukleare Sicherheit
Umwelt. Obwohl die Bundesrepublik das internationale
Übereinkommen über nukleare Sicherheit erfülle,
bestehe für die Zukunft Handlungsbedarf, um das geforderte
Sicherheitsniveau der Kernkraftwerke während der
Restlaufzeiten aufrecht zu erhalten. Dies stellt die
Bundesregierung in ihrem Bericht für die dritte
Überprüfungstagung zum Übereinkommen über
nukleare Sicherheit im April 2005 (15/3650) fest.
Es gelte vor allem, den seit längerem bekannten
Herausforderungen wie Alterung der Kernkraftwerke, Liberalisierung
der Strommärkte und die Gefahr einer geringeren
sicherheitstechnischen Kompetenz in einem "auslaufenden
Technikbereich" wirksam zu begegnen. Derzeit sind den Angaben
zufolge an 13 Standorten 18 Kernkraftwerksblöcke mit insgesamt
21.693 Megawatt Leistung in Betrieb. Zusammenfassend stellt die
Regierung fest, dass die Voraussetzungen für einen sicheren
Betrieb der Kernkraftwerke für deren noch verbleibende Nutzung
bis zum Auslaufen der Kernenergienutzung in Deutschland gegeben
sind.
Den Störfall beherrschen
Als künftige Aktivitäten der Atomaufsicht des Bundes
nennt die Regierung unter anderem die Einführung eines
Sicherheitsmanagementsys-tems bei den deutschen Kernkraftwerken.
Die Betreiber sollen der Aufsichtsbehörde sofort Erkenntnisse
darüber mitteilen müssen, dass die Beherrschung eines
Störfalls in Frage gestellt ist. Sie sollen ferner
verpflichtet werden, den Anlagenbetrieb vorübergehend
einzustellen, wenn nicht kurzfristig nachgewiesen werden kann, dass
ein Störfall beherrscht wird. Schließlich sollen die
Betreiber auch einen Arbeitsplan zur Untersuchungen und
Nachrüstungen vorlegen müssen. vom
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