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Geteiltes Echo auf Koalitionsentwurf
Übertragung von Sozialgerichtsverfahren auf
Verwaltungsgerichte
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung hat die geplante Übertragung
der Zuständigkeit für Streitigkeiten über die
Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Grundsicherung für
Arbeitssuchende auf die Sozialgerichte am 22. September mit
geladenen Experten aus Richterverbänden, Gewerkschaften und
Arbeitgebervertretungen erörtert.
Ausgangsbasis für die Beratung war ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung (15/3169), der außer der erwähnten
Zuständigkeitsverlagerung den Ländern die
Möglichkeit einräumt, Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit
von besonderen Spruchkörpern der Gerichte der allgemeinen
Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrnehmen zu lassen. Diese Option sei
allerdings nur solange erforderlich, bis durch entsprechende
Personalmaßnahmen wie Neueinstellungen oder Versetzungen von
Richtern die Aufgaben bei den Sozialgerichten selbst wahrgenommen
werden können.
Keine tragfähige Lösung
Gegen diese Möglichkeit sprach sich der Bund Deutscher
Richter aus. Dies könnte eine bürgernahe und effektive
Behandlung der diesen Spruchkörpern zugewiesenen
Rechtsstreitigkeiten erschweren. Auch der Bund Deutscher
Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen lehnte die
Koalitionspläne in der vorliegenden Fassung als "nicht
sachgerecht oder sinnvoll" ab. Die Absicht, optional
Spruchkörper für bestimmte Aufgaben der
Sozialgerichtsbarkeit einzurichten, verfehle rechtspolitisch das
Ziel, dauerhaft tragfähige Lösungen zu schaffen. Für
Volker Ellenberger (Vaihingen/Enz) wirft die Umsetzung der
Zuständigkeitsverlagerung vor allem ein praktisches Problem
auf. Die Zuständigkeitsverlagerung für
sozialhilferechtliche Streitigkeiten werde dazu führen, dass
die Sozialgerichte ab 2005 noch mehr Verfahren zu bewältigen
haben werden. Die prekäre Finanzverfassung der
öffentlichen Haushalte schließe jedoch praktisch aus,
dass neue Richterstellen geschaffen werden könnten. Daher
werden nach Meinung Ellenbergers die erforderlichen
Arbeitskräfte von der Verwaltungs- auf die
Sozialgerichtsbarkeit übertragen werden müssen.
Problematisch sei in diesem Zusammenhang, dass die auf Lebenszeit
ernannten Richter selten zu einem freiwilligen Wechsel bereit
seien. Auch der Deutsche Richterbund sieht die Gefahr eines
kurzfristigen Bedarfsanstiegs an Personal, der in dem erwarteten
Umfang "in der Kürze der Zeit wohl kaum befriedigt werden
könnte". Harsche Kritik am Regierungsentwurf übte die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Er
sei die Fortsetzung einer Sozialgesetzgebung ohne umfassende
Konzeption. Die Vorlage sehe lediglich ein Provisorium vor, das
nichts an der Überzahl von eigenständigen
Fachgerichtsbarkeiten ändere. Die darin vorgesehenen
Zuständigkeiten seien für die Bürger kaum zu
durchschauen. So werde der Gesetzentwurf den Anforderungen an eine
zielführende Strukturreform der Justiz nicht gerecht.
Aus der Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) müsse
die aus Kapazitätsgründen geplante Übertragung von
Sozialgerichtsverfahren auf Verwaltungsgerichte eine
Übergangslösung bleiben. "Der vorliegende Gesetzentwurf
darf nicht als Einstiegsmodell für eine Abschaffung der
Sozialgerichte missbraucht werden", warnt der DGB in einer
schriftlichen Stellungnahme. Unterstützung fand die
Regierungsvorlage beim Sozialverband Deutschland. Der Entwurf sei
zwar nicht die Optimallösung. Denn damit werde eine
einheitliche Rechtswegzuweisung aufgehoben. Trotzdem sei es eine
praktikable Zwischenlösung, soweit gewährleistet werde,
dass es sich dabei wirklich nur um eine Übergangslösung
handele. Keineswegs dürfe die Novelle dazu führen, dass
die eingenständige Sozialgerichtsbarkeit zusammen mit den
Finanz- und Verwaltungsgerichten zu einer einheitlichen
öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit verschmelze. bes
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