mik
Für ein Rauchverbot in allen Ämtern mit
Publikumsverkehr eingesetzt
Petitionsausschuss war sich einig
Petitionen. Für ein Rauchverbot in allen Ämtern mit
Publikumsverkehr hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt.
Deshalb beschloss er am 22. September einvernehmlich, die
zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung und dem Bundesinnenministerium (BMI) "als
Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Der Petent setzt sich in seiner Eingabe dafür ein, dass
Behördengänge raucherfrei werden müssten. Denn auch
Passivrauchen führe zu gesundheitlichen Schäden. Er
selbst leide an allergischem Asthma. Sobald er einen zugequalmten
Raum betrete, wirke sich das auf seinen Gesundheitszustand aus. Es
beginne mit einem Brennen in den Augen, Kratzen im Hals und gehe
bis zu Schwindelgefühl und Atemnot. Ämter mit
Publikumsverkehr müssten für alle Menschen
zugänglich sein, so der Petent.
In der vom Ausschuss eingeholten parlamentarischen Stellungnahme
führte das BMI aus, dass der Arbeitgeber nach der
Arbeitsstättenverordnung die "erforderlichen Maßnahmen"
zu treffen habe, damit nicht rauchende Beschäftigte in
Arbeitsstätten wirksam von den Gesundheitsgefahren durch
Tabakrauch geschützt sind. Welche Maßnahmen für
"erforderlich" gehalten werden, bleibe der Beurteilung des
Arbeitgebers überlassen. Die Schutzinteressen des Publikums
seien in der Verordnung nicht angesprochen.
Nach Meinung der Ausschussmitglieder ist es nicht einsehbar,
warum es in Ämtern kein generelles Rauchverbot geben soll -
wie dies beispielsweise auf Bahnhöfen und Flughäfen
möglich sei. Die gesundheitliche Beeinträchtigung von
Nichtrauchern dürfte in den meist engen Räumlichkeiten
von Ämtern wesentlich größer sein als in
Bahnhöfen oder Flughäfen. Nach Auffassung des Ausschusses
kann nicht nur auf den Schutz der Beschäftigten abgestellt
werden. Es müsste vielmehr auch das Interesse des Publikums
vor Gesundheitsschäden bei einem Behördengang geachtet
werden.
Daher sollten sowohl die Bundesregierung als auch die Fraktionen
des Deutschen Bundestages eine Gesetzesinitiative ergreifen, dass
in den Ämtern in Deutschland nicht nur die Beschäftigten
vor dem Passivrauchen geschützt werden - sondern auch die
Bürgerinnen und Bürger. mik
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