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Am Stabilitätspakt nicht rütteln
Oppositionsinitiativen
Finanzen/Recht. Die Zukunft des
Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes ist im
November Thema im Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister
(Ecofin). Zur Position der Bundesrepublik bei den Beratungen in
Brüssel haben nun die CDU/CSU (15/3719) und die FDP (15/3721)
Anträge vorgelegt. Beide zielen darauf ab, am
Stabilitätspakt und seinen Kriterien festzuhalten.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt eine etwaige
Änderung ab. Darüber hinaus solle die Bundesregierung
alles unternehmen, damit das gesamtstaatliche Defizit im
nächsten Jahr wieder unter die Drei-Prozent-Grenze sinkt und
auch die gesamtstaatliche Verschuldung bis spätestens 2008
wieder auf unter 60 Prozent zurückgeführt
wird.
Die Abgeordneten dringen darauf, dass die
Regierung die starke Rolle der Europäischen Kommission bei der
Überwachung der Haushalte und im Defizitverfahren strikt
beachtet. Ebenso sei die Unabhängigkeit der Deutschen
Bundesbank bei Meinungsäußerungen zu wichtigen
Stabilitätsfragen zu respektieren. Es solle nicht versucht
werden, die Beschlussorgane der Bundesbank bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben zu beeinflussen.
Bereits heute könne nicht mehr
ausgeschlossen werden, so die Union weiter, dass von der
dauerhaften Nichteinhaltung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts negative Signalwirkungen auf andere Mitgliedstaaten
ausgehen. Die Brüsseler Kommission rechne damit, dass in
diesem Jahr neben Deutschland auch Italien, Griechenland,
Frankreich, Portugal und die Niederlande das Kriterium des
Maastrichter Vertrages für die laufende Verschuldung verletzen
werden.
Die FDP-Fraktion plädiert dafür,
die sich aus dem Maastricher Vertrag ergebenden Regelungen zur
Defizit- und Schuldenbegrenzung in das Grundgesetz aufzunehmen. In
ihrem Gesetzentwurf verlangt sie, dafür einen Artikel 109a
"Staatsdefizit, Schuldenstand" zu in die Verfassung
einzufügen. Danach sollen Bund und Länder jeweils auf der
Grundlage ihrer Haushaltspläne den für das
Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit und dem
Bruttoinlandsprodukt maßgeblichen Wert von drei Prozent
einhalten müssen. Ziel sei es, bis zum Jahr 2010 den Haushalt
auszugleichen. Das Verhältnis zwischen dem öffentlichen
Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt darf nach Auffassung der
Abgeordneten den Wert von 60 Prozent nicht
überschreiten.
Die Liberalen begründen ihr Vorgehen mit
dem Ziel, Rechts- und Planungssicherheit herzustellen. Gleichzeitig
wäre die Möglichkeit einer Nachprüfung durch das
Bundesverfassungsgericht gegeben, sodass die jeweilige
Gebietskörperschaft bei einem Verstoß gegen die
Verpflichtung mit dem schwerwiegenden Vorwurf des
Verfassungsverstoßes konfrontiert wäre.
Eine verfassungsgesetzliche Verpflichtung
hält die FDP für nötig, weil die vom Grundgesetz
garantierte Haushalts-autonomie der Bundesländer tangiert
werde. Eine solche Einschränkung der Haushaltsautonomie
hält die Fraktion aber für zulässig, wenn "wichtige
Gründe" wie die Einhaltung der gesamtstaatlichen Verpflichtung
zum Haushaltsausgleich dafür sprechen.
Die EU-rechtliche Verpflichtung, den Haushalt
mittelfristig auszugleichen, gelte für Deutschland als
Gesamtstaat, so die FDP-Fraktion weiter, also für den Bund,
die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände als auch
für die gesetzlichen Sozialversicherungen.
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