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bob
Rechte des Einzelnen durch die Justiz EU-weit
gewährleisten
Beweisanordnung in Strafverfahren
Recht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Voten
der Opposition hat der Bundestag am 30. September eine
Stellungnahme auf der Ebene der Europäischen Union (EU)
über die "Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen,
Schriftstücken oder Daten zur Verwendung in Strafverfahren"
auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (15/3831) angenommen.
Er stellte fest, man trete mehrheitlich für eine effektivere
grenzüberschreitende Strafverfolgung ein. Betont wurde die
herausragende Bedeutung der Grund- und Bürgerrechte sowie die
Bedeutung wirksamer Kontrolle der Justiz in Strafverfahren.
Der Bundestag verwies darauf, die Verwirklichung des Grundsatzes
der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen durch
die Mitgliedstaaten gelinge nur dann, wenn der Schutz der Rechte
des Einzelnen durch die Justiz gleichzeitig gewährleistet
werde. Wo Harmonisierungsbedarf bestehe, müssten effektive
gemeinsame Standards erarbeitet werden.
CDU/CSU und FDP konnten sich mit einem Entschließungsantrag
(15/3832) nicht durchsetzen, wonach der Vorschlag der EU
"erheblichen Bedenken" begegne und auch die Gefahr der
Rechtszersplitterung bestehe. Ähnlich wie beim
Europäischen Haftbefehl würden auf EU-Ebene punktuelle
Schritte zur Regelung von Teilbereichen ohne erkennbares
Gesamtsystem vorgeschlagen. Eine fehlende einheitliche Grundlage in
der EU zum Straf- und Strafprozessrecht, speziell bei Rechten von
Beschuldigten, berge ein unüberschaubares Konfliktpotenzial
und Benachteiligung in sich. Diese gelte auch deshalb, weil
gemeinsame EU-Mindeststandards in Strafverfahren fehlten. Sie seien
aber Voraussetzung für ein geordnetes, rechtsstaatliches
Beweisverfahren.
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