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wol
Keine Erhöhung bei
Spitzengehältern
Signal vom Bund
Inneres. Mit einem Ausschluss von den allgemeinen
Erhöhungen bei den Grundgehältern der obersten
staatlichen Leitungsebene des Bundes bei den Einkommensanpassungen
2003/2004 (15/3783) und einer Verschiebung auf den 1. Januar 2005
soll nach dem Willen der Regierung ein Signal gesetzt werden. Mit
dem gesetzlichen Ausschluss von Erhöhungen der Bezüge des
Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, der Bundesminister,
beamteter und parlamentarischer Staatssekretäre, des
Präsidenten des Bundesrechnungshofs und weiterer
Amtsträger soll ein weiterer Konsolidierungsbeitrag geleistet
werden. Der Ausschluss von den allgemeinen Gehaltserhöhungen
2003/2004 des öffentlichen Dienstes umfasst auch die
Bezüge ehemaliger Amtsinhaber. Für die betroffene Gruppe
soll damit "die gesetzlich bestimmte schrittweise Absenkung des
Versorgungsniveaus auch ohne lineare Erhöhungen zum 1. Januar
2005 in einem Schritt wirksam werden".
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