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wol
Klarheit beim Wechsel zur Privatwirtschaft
Öffentlicher Dienst
Inneres. Klarere Regeln und Grenzen für den Personalwechsel
vom öffentlichen Dienst zur Wirtschaft fordert die FDP in
einem Antrag (15/3739). Es gehe um die Neuregelung im
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) und im Bundesbeamtengesetz (BBG)
mit dem Ziel, auch frühere Beamte ohne Versorgungsbezüge
in den Anwendungsbereich der vorgesehenen Vorschriften
einzubinden.
Bislang müssen frühere Beamte mit
Versorgungsbezügen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
außerhalb des öffentlichen Dienstes ihrer letzten
obersten Dienstbehörde anzeigen. Danach könne eine solche
Beschäftigung untersagt werden, wenn dienstliche Interessen
beeinträchtigt werden könnten. Für entlassene Beamte
ohne Versorgungsbezüge gebe es diese Einschränkungen
nicht. In der Praxis würden Versorgungsansprüche
wechselnder Beamter häufig vom neuen Arbeitgeber
übernommen, womit sich ein Beamter von den Beschränkungen
nach dem BRRG und dem BBG "freikaufen" lassen könne. Damit sei
ein Wechsel in die Privatwirtschaft auch möglich, wenn die
Gefahr einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen bestehe.
Diese Lücke gelte es zu schließen.
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