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Beim Schutz der Urwälder auf EU-weite
Regelungen setzen
Koalitionsantrag angenommen
Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 30. September einen
Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/3464)
beschlossen, die Zerstörung von Urwäldern zu stoppen.
Dabei folgte er einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses
(15/3794).
Nach Meinung der Koalitionsfraktionen soll sich die
Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union
dafür einsetzen, dass diese ihren seit langem
angekündigten Verordnungsentwurf zur Begrenzung der Importe
von illegal geschlagenem Holz bald vorlegt. Wie die Koalition im
Ausschuss am 29. September ausführte, zielt ihre Initiative
nicht allein auf ein Importverbot illegal geschlagener Hölzer,
sondern geht im Urwaldschutz weiter und beschränkt sich nicht
nur auf eine nationale Regelung. Sie hält dies für
erforderlich, weil nur EU-weite Regelungen Fortschritte erwarten
ließen.
Ein themengleicher Antrag der CDU/CSU-Fraktion (15/2747) fand
bei Ablehnung durch die Koalition keine Mehrheit. Die Union hatte
sich darin eigenen Angaben zufolge zur internationalen
Verantwortung für die Urwälder bekannt und gefordert, die
acht üblichen internationalen Zertifikate auch gegenseitig
anzuerkennen und sich nicht nur auf ein Zertifikat zu
beschränken. Die Fraktion forderte von der Bundesregierung
deshalb, die Verkaufsmöglichkeiten illegal geschlagenen Holzes
einzuschränken, was mit einem entsprechenden Importverbot und
der Auflage erreicht werden könne, solches Holz durch den Zoll
beschlagnahmen zu lassen. So könne Raubbau in der Natur
vorgebeugt werden.
Die FDP hielt eine gemeinsame Initiative des Deutschen
Bundestages für wünschenswert, die auf die gesamte EU
auszuweiten wäre. Kritik äußerte sie am
Koalitionsantrag: dieser bringe in der Substanz nicht mehr als der
Antrag der CDU/CSU. Außerdem könnten SPD und
Bündnisgrüne nicht erwarten, dass die Opposition einem
über eine ganze Seite enthaltenen Lob der Regierungspolitik
zustimme.
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