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Bergleute durch Anpassungsgeld nicht unangemessen
privilegieren
Initiative der Liberalen
Wirtschaft und Arbeit. Die FDP verfolgt das Ziel, das
Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus an die
vergleichbaren Regelungen der Arbeitnehmer anderer Branchen
anzugleichen. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (15/3722)
vorgelegt. Damit solle sichergestellt werden, dass eine
sozialverträgliche Regelung erreicht wird, die eine
unverhältnismäßige Privilegierung der Bergleute
verhindert.
Zur Begründung heißt es, die rund 40.000
Beschäftigten des deutschen Steinkohlebergbaus in
Nord-rhein-Westfalen und im Saarland blieben von den mit der
Hartz-IV-Reform verbundenen Einschnitten verschont. Die
Bundesregierung habe im vergangenen Jahr verbindlich zugesagt, die
bis 2012 geplante Hal-bierung der Bergbau-Arbeitsplätze mit
öffentlichen Mitteln zu flankieren. Damit seien die Bergleute
auf Unterstützung der Arbeitsverwaltung nicht angewiesen.
Ältere Arbeitnehmer, die aufgrund einer Stilllegung oder
Rationalisierung im Steinkohlebergbau ihren Arbeitsplatz verlieren,
könnten nach der Entlassung Anpassungsgeld erhalten. Das Geld
werde Arbeitnehmern gewährt, die im Fall der
Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren eine
Rentenzahlung oder Ausgleichsleistung der Knappschaft erhalten.
Die Höhe des Anpassungsgeldes hängt der Fraktion
zufolge von der Rentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Entlassung ab.
Es werde zu zwei Dritteln vom Bund aufgebracht, den Rest
trügen Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Darüber
hinaus gewähre die Knappschaft Ausgleichsleistungen, die die
Bergleute nur zum Teil über ihre
Sozialversicherungsbeiträge finanzierten. Die Knappschaft sei
deshalb auf Bundeszuschüsse angewiesen, die sich 2003 auf 7,3
Milliarden Euro belaufen hätten.
Die FDP bemängelt, dass die für alle anderen
Arbeitnehmer nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II
geltenden Regelungen für Bergleute völlig außer Acht
gelassen würden.
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