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FDP will Kündigungsschutz in den ersten vier
Betriebsjahren aussetzen
Zur Entlastung mittelständischer
Betriebe
Wirtschaft und Arbeit. Der allgemeine Kündigungsschutz soll
in den ersten vier Jahren der Betriebszugehörigkeit nicht
angewendet werden. Dafür tritt die FDP-Fraktion in einem
Antrag zur "Abschaffung von Hemmnissen für die Einstellung
neuer Mitarbeiter" (15/3724) ein.
Die Fraktion verspricht sich davon eine flexible Gestaltung des
Personalbedarfs in den Betrieben. Diese werde gerade
mittelständische Unternehmen dazu veranlassen,
Nachfragespitzen nicht mehr mit Überstunden abzugleichen,
sondern neue Mitarbeiter einzustellen.
Ferner soll sich nach den Vorstellungen der FDP der
Kündigungsschutz nur auf Betriebe mit mehr als 50
Arbeitnehmern erstrecken. Für kleine Betriebe soll dadurch ein
Anreiz geschaffen werden, den Personalbestand ohne große
Risiken zu erhöhen. Die Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu
50 Beschäftigten blieben weiterhin vor willkürlichen
Kündigungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragrafen
138 und 242) geschützt.
Überdies wollen die Liberalen ein Vertragsoptionsmodell in
das Kündigungsschutzgesetz aufnehmen. Damit könnten die
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits bei Vertragsabschluss
vereinbaren, welche Form des Kündigungsschutzes sie für
den Fall der betriebsbedingten Kündigung wollen. Statt des
gesetzlichen Kündigungsschutzes könnten Abfindungen oder
die Pflicht, eine Weiterbildung zu finanzieren, vereinbart
werden.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren nach
Auffassung der FDP von dieser Wahlfreiheit. Der Arbeitnehmer
erhalte entweder eine Abfindung oder auf Kosten seines Arbeitgebers
eine Zusatzausbildung, während der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis rechtssicher und ohne weitere
unkalkulierbare Kosten beenden könne. Bei der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses müssten Ansprüche daraus
innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Zugang der
Kündigung schriftlich erklärt werden. Dadurch würde
das Arbeitsrecht besser kalkulierbar, schreiben die
Abgeordneten.
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