sas
Flexiblere Abgabe von Arzneimitteln
abgelehnt
Entscheidung im Plenum
Verbraucherschutz. Ohne Zustimmung ist im Bundestag am 1.
Oktober ein Antrag der CDU/CSU (15/3112) geblieben, das 13. Gesetz
zur Änderung des Arzneimittelgesetzes für Tierärzte
und Landwirte "praxisgerecht und verbraucherfreundlich" zu
gestalten. Eine wesentliche Forderung des Antrags war die
Überarbeitung von Vorschriften über
Fütterungsarzneimittel und die Verschreibung und Anwendung von
Arzneimitteln durch Tierärzte. Laut Fraktion sind die
tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften des elften Gesetzes zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes praxisfremd und stellen
praktische Tierärzte, Landwirte und andere Tierhalter vor
"große Probleme".
Abgelehnt wurden ebenfalls eine Bundesratsinitiative zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes (15/1494) sowie ein Vorstoss
der FDP (15/1596), die eine praxisgerechte Novelle des
Tierarzneimittelgesetzes verlangt hatten. In ihrem Votum folgten
die Abgeordneten dabei den Empfehlungen des
Verbraucherschutzausschusses (15/3828 und 15/2999).
"Fachlich nicht begründet"
Dabei hatte die Länderkammer beklagt, dass nach jetzigem
Recht die Arzneimittelabgabe durch den Tierarzt etwa bei einer
Sanierung des Viehbestandes in einem Umfang beschränkt werde,
der fachlich nicht begründet sei. Der Bundesrat wollte die
Einschränkung, wonach Tierarzneimittel nur in der für
sieben Tage erforderlichen Menge abgegeben werden dürfen,
aufheben, wenn die Tiere regelmäßig tierärztlich
betreut werden. In ähnlicher Weise pochten die Liberalen auf
eine "flexiblere" Abgabe von Tierarzneimitteln und traten
dafür ein, die Beschränkung der Abgabe auf eine
siebentägige Behandlungszeit abzuschaffen.
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