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Das Parlament
Nr. 41-42 / 04.10.2004


 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Kinderlose zahlen ab Januar 2005 mehr

Pflegeversicherung

Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Pflegeversicherung für Kinderlose wird ab Januar 2005 teurer. Dies hat der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit am 1. Oktober beschlossen und damit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angenommen (15/3671).

Nach der nun geltenden Regelung wird der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose um 0,25 Prozent steigen. Sie werden künftig 1,1 Prozent ihres Bruttolohns an die Pflegeversicherung abführen müssen. Damit soll der verfassungsrechtlich gebotene "Beitragsabstand" zwischen Kindererziehenden und Kinderlosen hergestellt und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 umgesetzt werden.

Darin heißt es, wer Beiträge zahle und Kinder erziehe, leiste im Ergebnis einen "doppelten Beitrag" zur Pflegeversicherung. Das Gericht verpflichtete mit dem Urteil den Gesetzgeber, bis Ende dieses Jahres eine Regelung zu schaffen, die die Kindererziehungsleistungen berücksichtigt. Vom "systemerhaltenden" Beitrag der Kindererziehung profitierten auch die Kinderlosen, die lediglich einen Geldbeitrag leisteten.

Die CDU/CSU-Fraktion und die Liberalen kritisierten die Gesetzesvorlage erneut als einen "Strafbeitrag" für Kinderlose zur Stopfung von Finanzlöchern. Ihre eigenen Anträge (15/3682, 15/3683) wurden im Plenum abgelehnt. Darin schlagen sie die Einführung von Kinderboni zur Entlastung der Familien bei der Pflegeversicherung vor. Die Union plädiert dabei für einen Kinderbonus von fünf Euro pro Kind und Monat für Versicherte, die Kinder unter 18 Jahren erziehen. Der Bonus soll dem Antrag zufolge durch eine Anhebung des Beitragssatzes für alle Mitglieder um 0,1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ohne Beteiligung des Arbeitgebers finanziert werden. Die FDP spricht sich in ihrer Initiative für einen jährlichen Zuschlag für Erziehende von 150 Euro pro Kind in den ersten drei Lebensjahren. Dies solle aus Steuermitteln finanziert und die Auszahlung an das Kindergeld gekoppelt werden.

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