bes
Kinderlose zahlen ab Januar 2005 mehr
Pflegeversicherung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Pflegeversicherung
für Kinderlose wird ab Januar 2005 teurer. Dies hat der
Bundestag mit der Koalitionsmehrheit am 1. Oktober beschlossen und
damit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen
angenommen (15/3671).
Nach der nun geltenden Regelung wird der Arbeitnehmeranteil
für Kinderlose um 0,25 Prozent steigen. Sie werden
künftig 1,1 Prozent ihres Bruttolohns an die
Pflegeversicherung abführen müssen. Damit soll der
verfassungsrechtlich gebotene "Beitragsabstand" zwischen
Kindererziehenden und Kinderlosen hergestellt und ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 umgesetzt werden.
Darin heißt es, wer Beiträge zahle und Kinder erziehe,
leiste im Ergebnis einen "doppelten Beitrag" zur
Pflegeversicherung. Das Gericht verpflichtete mit dem Urteil den
Gesetzgeber, bis Ende dieses Jahres eine Regelung zu schaffen, die
die Kindererziehungsleistungen berücksichtigt. Vom
"systemerhaltenden" Beitrag der Kindererziehung profitierten auch
die Kinderlosen, die lediglich einen Geldbeitrag leisteten.
Die CDU/CSU-Fraktion und die Liberalen kritisierten die
Gesetzesvorlage erneut als einen "Strafbeitrag" für Kinderlose
zur Stopfung von Finanzlöchern. Ihre eigenen Anträge
(15/3682, 15/3683) wurden im Plenum abgelehnt. Darin schlagen sie
die Einführung von Kinderboni zur Entlastung der Familien bei
der Pflegeversicherung vor. Die Union plädiert dabei für
einen Kinderbonus von fünf Euro pro Kind und Monat für
Versicherte, die Kinder unter 18 Jahren erziehen. Der Bonus soll
dem Antrag zufolge durch eine Anhebung des Beitragssatzes für
alle Mitglieder um 0,1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens
ohne Beteiligung des Arbeitgebers finanziert werden. Die FDP
spricht sich in ihrer Initiative für einen jährlichen
Zuschlag für Erziehende von 150 Euro pro Kind in den ersten
drei Lebensjahren. Dies solle aus Steuermitteln finanziert und die
Auszahlung an das Kindergeld gekoppelt werden.
Zurück zur
Übersicht
|