|
|
kos
Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr
bleibt umstritten
Anhörung des Fachausschusses
Verkehr und Bauwesen. Der Streit um den besten Weg zur
Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr prägte eine
Anhörung des Verkehrsausschusses am 29. September. Zur Debatte
standen zwei Gesetzentwürfen der Fraktionen der SPD und der
Grünen (15/2743) und der Bundesregierung (15/3280) zur
Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Während die
Monopolkommission und private Verkehrsgesellschaften eine
Stärkung der Position der Bahn-Konkurrenten beim Zugang zum
Schienennetz sowie eine grundsätzliche Verpflichtung der
Gesetzesnovelle auf die Förderung des Wettbewerbs verlangten,
bewerteten die Deutsche Bahn AG und die Gewerkschaft Transnet die
Vorlagen, die auch der Umsetzung von EU-Recht dienen, prinzipiell
positiv.
Für die Bahn AG wies Margret Suckale darauf hin, dass
Deutschland zu den wenigen EU-Staaten zähle, in denen im
Schienenverkehr eine Marktöffnung tatsächlich stattfinde.
Schon heute gebe es 250 bis 300 Transportgesellschaften, die in
Konkurrenz zu ihrem Unternehmen stünden. Die Trassenvergabe im
Rahmen der Bahn AG werde künftig durch das Eisenbahn-Bundesamt
und durch eine Trassenagentur noch stärker kontrolliert.
Rolf Lutzke sieht in dem Gesetz einen "richtigen Einstieg, um
mehr Wettbewerb zu erreichen". Der Transnet-Sprecher
begrüßte bei der Anhörung die geplante
Trassenagentur. Benachteiligungen von Bahn-Konkurrenten beim
Schienenzugang seien aber in der Vergangenheit schon in einem hohen
Maße beseitigt worden. Jürgen Basedow als Vorsitzender
der Monopolkommission kritisierte hingegen in einer Stellungnahme,
dass die jetzt diskutierten Vorschläge hinter den Empfehlungen
dieses Gremiums zum Teil recht weit zurückblieben. Die Novelle
stärke die Position der Bahn AG als führendes
Unternehmen, sagte Basedow. Die Politik müsse aber auf den
Wettbewerb ausgerichtet werden, um dessen Potenzial zur
Kostensenkung zu nutzen. Im Gesetzentwurf fehle eine präzise
Bestimmung, welche die Regulierungsbehörden auf die Entfaltung
von Wettbewerb im Schienenverkehr verpflichte. Der Vorsitzende der
Monopolkommission plädierte dafür, die Trassenvergabe an
Transportunternehmen über eine eigenständige Netzagentur
außerhalb der Bahn AG vornehmen zu lassen.
Hans Leister, Geschäftsführer der Connex Verkehr GmbH
und damit ein Vertreter privater Betreibergesellschaften,
bezeichnete es in einer vorgelegten Erklärung als
"bedauerlich", dass das Gesetzeswerk nur die Mindestvoraussetzungen
nach europäischem Recht schaffe und "ansonsten
größtmögliche Rücksicht auf vorhandene
Strukturen und das Wohl eines einzelnen Unternehmens" nehme. Auf
die Schiene könnten nur dann mehr Transporte verlagert werden,
"wenn europäische Verkehrsunternehmen ohne Rücksicht auf
nationale Netzinteressen tätig werden können". Bei der
Anhörung sagte Leister, private Anbieter müssten bei den
Netzbetreibern "wie Kunden willkommen sein".
Die bisher geltenden Zugangsregelungen im Schienenverkehr
für Transportgesellschaften sind aus Sicht Dirk Fleges
unzureichend, jedenfalls sei der Eisenbahnsektor immer weiter
geschrumpft zugunsten des Straßenverkehrs. Der
Geschäftsführer der Allianz pro Schiene bewertete die
Gesetzesnovelle als "unterm Strich zufriedenstellend". Der
Schienenverkehr werde zwar nicht entscheidend gestärkt, aber
gegenüber anderen Verkehrsträgern auch nicht
geschwächt. Über die Regelung der Trassenvergabe an
Transportanbieter hinaus sei für die Schiene wichtig, die
Wettbewerbsnachteile gegenüber der Straße und der Luft zu
beseitigen - was durch Mautgebühren für die Straße
und durch eine Besteuerung des Flugbenzins machbar sei. Jan Werner
vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) setzte sich dafür ein, die
bislang nur schwache Kontrolle der für die Trassennutzung an
die Bahn AG zu zahlenden Preise zu verbessern.
Zurück zur
Übersicht
|