sas
Signal geht an Transportgewerbe
Novellierung der Lkw-Maut beschlossen
Verkehr und Bauwesen. Einstimmig hat der Bundestag am 1. Oktober
die Novellierung des Autobahnmautgesetzes (13/3678) für
schwere Nutzfahrzeuge in geänderter Fassung beschlossen. In
ihrem Votum folgten die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des
Fachausschusses (15/3819).
In der abschließenden Ausschussberatung am 22. September
hatte die SPD erklärt, man wolle mit der Aufnahme des
Starttermins 1. Januar 2005 in den Gesetzentwurf ein Signal an das
Transportgewerbe hinsichtlich Bestellung und Einbau von Mautboxen
in die Lkws geben und den Druck erhöhen, dass Toll-Collect die
Inbetriebnahme des Maut-Systems zum 1. Januar 2005 wirklich
sicherstelle. Mit der Änderung zugunsten humanitärer
Hilfstransporte, für die eine Erhebung der Lkw-Maut nicht
gilt, wolle man ein entsprechendes bürgerschaftliches
Engagement unterstützen.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte festgestellt, dass mit der Nennung
eines konkreten Datums für die Einführung der Lkw-Maut
eine Forderung der Union aufgegriffen werde und ein entsprechender
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu humanitären
Hilfstransporten über den Antrag der Union hinausgehe.
Ähnlich äußerten sich auch Bündnis 90/Die
Grünen und FDP. Auch der Bundesrat hatte in seiner
Stellungnahme vom 24. September die Festlegung auf einen konreten
Termin für die Einführung der Mautpflicht gefordert, wie
aus einer Unterrichtung der Bundesregierung dazu (15/3822)
hervorgeht.
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