sas
Angebote für weiteren Betrieb des Flughafens
Tempelhof überprüfen
Fraktionsübergreifende
Initiative
Verkehr und Bauwesen. Mindestens bis zum Vorliegen eines
rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den
Großflughafen Berlin-Brandenburg-International (BBI) sollte
der Flughafen Berlin-Tempelhof für Regionalverbindungen und
Geschäftsverkehre offen gehalten werden. Dafür treten
Abgeordnete aller Fraktionen in einem Antrag (15/3727) ein.
Insbesondere mahnen sie an, Angebote von Fluggesellschaften
gewissenhaft zu überprüfen, die einen weiteren Betrieb
des Flughafens Tempelhof in Eigenregie zum Ziel haben. Sie
kritisieren, dass jüngst vorgestellte Konzepte, Tempelhof als
Cityterminal mit eigener Trassenanbindung für den
Großflughafen BBI auszubauen, bislang nicht ernsthaft
geprüft worden seien.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in London, Washington und
Buenos Aires, wo innerstädtische Flughäfen erst vor
wenigen Jahren geschaffen worden seien, soll die Bundesregierung
untersuchen, ob Tempelhof dauerhaft nicht eine sinnvolle
Ergänzung zum Großflughafen BBI darstellen könne,
heißt es in dem Antrag weiter.
Aus Sicht der Parlamentarier betreibt der Senat die
Schließung des Flughafens Tempelhof entgegen den geltenden
Vereinbarungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg.
Auch weisen sie darauf hin, dass ein Konzept für die
Nachnutzung des innerstädtischen Flughafens noch nicht
vorliege. Weder das Land Berlin noch der Bund hätten für
die in ihrem Eigentum stehenden und dem Denkmalschutz
unterliegenden Gebäude sowie die übrigen Liegenschaften
Nutzungsalternativen entwickelt.
Da aber der größte Teil der überwiegend
leerstehenden Liegenschaften an den Bund zurückgegeben werde,
entstünden dem Bund als Eigentümer mehrere Millionen Euro
Kostenkosten im Jahr. Hier soll geprüft werden, inwieweit die
bundeseigene Immobilie Flughafen Tempelhof als Liegenschaft
für Bundesbehörden geeignet wäre.
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