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sas
FDP fordert härtere Strafen für
Schiffsführer
Trunkenheit auf See
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung soll die gesetzlichen
Grundlagen dafür schaffen, dass einem Schiffsführer das
Patent entzogen und ein Fahrverbot verhängt werden kann, wenn
die Wasserschutzpolizei bei einer Kontrolle erhöhte
Alkoholwerte feststellt. Wie die FDP-Fraktion in einem Antrag
(15/3725) darlegt, fehle den Vollzugsbehörden seit der
Verabschiedung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes 2002 die
Möglichkeit des sofortigen Vollzugs. So dürfe ein
Schiffsführer zurzeit nach seiner Ausnüchterung die
unterbrochene Fahrt fortsetzen, ohne dass ihm dafür das Patent
entzogen wird.
Anlass für den Vorstoß der Fraktion böten die
Schiffsunfälle in den vergangenen drei Jahren. Bei den
Kontrollen seien in 126 Fällen, also fast dreimal so oft wie
in den drei Jahren zuvor, erhöhte Alkoholwerte festgestellt
worden. Des Weiteren fordert die FDP-Fraktion, die Promillegrenze
von 0,8 auf 0,5 Promille herabzusetzen, so wie es im
Straßenverkehr der Fall sei. Zudem plädiert sie
dafür, dass bei den regelmäßigen
Gesundheitsuntersuchungen zur Seediensttauglichkeit auch
Untersuchungen zu einer möglichen Drogen- oder
Alkoholabhängigkeit erfolgen.
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