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Wettbewerb hat sich weiter verschärft
Raststätten und Autohöfe
Verkehr und Bauwesen. Nach Einschätzung der
Bundesregierung hat sich der Wettbewerb zwischen den
Autobahnraststätten und den neben der Autobahn liegenden
Autohöfen verschärft. Gleichzeitig sei dabei aber auch
das Angebot besser geworden, heißt es in ihrer Antwort
(15/4013) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (15/2620).
An den Bundesautobahnen seien 431
bewirtschaftete Rastanlagen mit 375 Tankstellen, 390
Raststätten und 55 Motels sowie 1.520 unbewirtschaftete
Rastanlagen mit oder ohne WC-Gebäude in Betrieb. Die
Entwicklung sei seit der Privatisierung der Tank&Rast AG im
Jahre 1998 positiv verlaufen.
Die deutschen Servicebetriebe seien im
Begriff, sich in der Qualität des Angebotes nach langen Jahren
wieder an die Spitze in Europa zu setzen. Die Regierung macht
deutlich, dass die konjunkturelle Lage, die in der Gastronomie zu
erheblichen Umsatzrückgängen geführt habe, auch an
der Autobahn Auswirkungen zeige. Vor diesem Hintergrund
schätze sie die wirtschaftliche Lage der Pächter als
angespannt ein. Im Übrigen unternehme sie große
Anstrengungen, die Parkplatzkapazitäten auf den
bewirtschafteten Rastanlagen auszubauen.
Wie es weiter heißt, sind an den
Autobahnen insgesamt 143 Autohöfe ausgeschildert. Daneben gebe
es weitere, nicht ausgeschilderte Autohöfe sowie zahlreiche
Tankstellen, Gasthäuser und Hotels in der Nähe von
Autobahnanschlussstellen. In allen Autobahnrastanlagen gebe es
insgesamt mehr als 21.000 Lkw-Parkplätze sowie etwa 19.000
Lkw-Parkplätze in Autohöfen.
Allerdings sei bekannt, dass es trotz dieser
hohen Zahlen zu Engpässen an den Rastanlagen komme. Die
erforderlichen Lkw-Stellplätze zur Einhaltung der Ruhezeiten
der Fahrer könnten nicht allein an den Autobahnen
bereitgestellt werden. Die Regierung stellt in der Antwort ferner
fest, dass die Müllsituation an den Rastanlagen teilweise
"unbefriedigend" ist. Der Müll werde nach wie vor nicht in die
dafür vorgesehenen Behälter gefüllt. Auch komme es
immer wieder in betriebsschwachen Zeiten zum Abkippen von teils
gesondert angefahrenem Hausmüll und sogar von gewerblichem
Müll.
Zurückgegangen ist nach Einführung
der Pfandpflicht das achtlose Wegwerfen von
Einweg-Getränkepackungen. Für das Einsammeln und
Wegfahren des wild entsorgten Mülls entstünden dem Bund
jährlich Kosten von 25 Millionen Euro, heißt es
weiter.
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