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bob
CDU/CSU-Fraktion will gegen Scheinvaterschaften
vorgehen
Missbrauchsfälle nehmen zu
Recht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen
Gesetzentwurf für die Fälle vorzulegen, in denen die
Anerkennung einer Vaterschaft lediglich dem Zweck dient, eine
deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Die CDU/CSU
führt in einem Antrag (15/4028) aus, hochschwangere Frauen
ohne Chance auf ein Asyl- und Aufenthaltsrecht brächten in
Deutschland ihr Kind zur Welt, wobei ein deutscher Mann unmittelbar
vor oder nach der Geburt die Vaterschaft anerkennt
Mit der Anerkennung durch einen Deutschen erwerbe das Kind auch
die deutsche Staatsangehörigkeit. In diesen Fällen sei
weder eine biologische noch eine soziale Vater-Kind-Beziehung
vorhanden. Eine Überprüfung durch die staatlichen Stellen
könne nicht stattfinden, da eine Anfechtung der Vaterschaft
durch Behörden nicht möglich ist, erklärt die
CDU/CSU-Fraktion.
Die Mütter erhalten in der Folge ein Aufenthaltsrecht. Das
gleiche gelte für etwaige weitere Kinder, die nach Deutschland
nachreisen dürfen. Darüber hinaus erlangten alle
Beteiligten einen Anspruch auf Sozialhilfe. Die zuständigen
Behörden der Länder, so argumentiert die Union,
müssten ein Anfechtungsrecht bezüglich der Vaterschaft in
solchen Fällen erhalten, in denen es Hinweise gibt, dass
lediglich Aufenthaltstitel oder Sozialleistungen erschlichen werden
sollen.
Die Fraktion weist darauf hin, seit 2001 nehme die Zahl der
Missbrauchsfälle stetig zu. Allein im Zeitraum von
Frühjahr 2003 bis zum Frühjahr 2004 hätte die Zahl
der Verdachtsfälle des Leistungsmissbrauchs und der
Erschleichung von Aufenthaltstiteln bundesweit 1.694 betragen.
Ausländische schwangere Frauen oder Mütter, denen die
Ausweisung drohe, suchten gezielt Sozialhilfe beziehende Deutsche
auf, um diese dazu zu bewegen, die Vaterschaft für ein Kind
anzunehmen, das diese nicht gezeugt haben.
Zudem lasse sich feststellen, dass immer stärker
professionelle Schleuserbanden in der organisierten Vermittlung von
"Vaterschaften" ein neues und lukratives Geschäftsfeld
entdeckten, da hier mit geringem Risiko sehr hohe Profite zu
erzielen seien. Auf die anerkennenden Väter kämen mangels
finanzieller Leistungsfähigkeit keinerlei
Unterhaltsverpflichtungen und somit keine materiellen Nachteile zu.
Auch strafrechtliche Konsequenzen brauchten sie bislang nicht zu
fürchten. Anders als bei der Scheinehe sei die Anerkennung
nichtleiblicher Kinder aus sachfremden Motiven legal.
Besonders verheerend, so die CDU/CSU, seien die Folgen für
die betroffenen Kinder. Die Anerkennung durch den "falschen" Vater
vereitele ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung und Umgang mit dem
leiblichen Vater.
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