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Gerichtsakten für die elektronische
Bearbeitung zugänglich machen
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Recht. Der Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten sowie das
Bußgeldverfahren werden für eine elektronische
Aktenbearbeitung zugänglich gemacht. Die Verfahrensbeteiligten
sollen in diesen Bereichen die Möglichkeit erhalten,
elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der -
herkömmlichen papiergebundenen - Schriftform oder der
mündlichen Form rechtswirksam verwenden zu können. Dies
sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/4067) vor.
Die elektronische Akte biete gegenüber der
herkömmlichen Akte unter anderem die Vorteile, dass die
Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten
beschleunigt werde. Außerdem seien die Akten kontinuierlich
verfügbar, verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig
zugreifen und eine örtlich unabhängige Aktenbearbeitung
werde ermöglicht. so die Regierung.
Die elektronische Akte biete daneben einfache, komfortable und
schnelle Suchmöglichkeiten. Infolge dieser Vorteile der
elektronischen Aktenbearbeitung würden Einsparungen bei Raum-,
Personal-, Porto- und Versandkosten erwartet werden können.
Bei der Übermittlung der Dokumente auf elektronischem Wege sei
aber zu gewährleisten dass die Dokumente vollständig und
unversehrt übermittelt werden, so die Bundesregierung.
Unbefugte dürften keine Kenntnis vom Inhalt der Dokumente
erlange können.
Der Bundesrat macht unter anderem den Vorschlag, dass die
technische Entwicklung und die inzwischen weite Verbreitung des
Internets als Informations- und Kommunikationsmedium zu nutzen, den
Zugang zu Veröffentlichungen der Gerichte benutzerfreundlicher
und kostengünstiger zu gestalten. Öffentliche
Bekanntmachungen in Tageszeitungen blieben zumeist lokal begrenzt
und seien für Leser eher unübersichtlich gestaltet.
Veröffentlichungen im Bundesanzeiger seien für die
Öffentlichkeit relativ schwer zugänglich.
Bekanntmachungen an der Gerichtstafel hätten erheblich an
praktischer Bedeutung verloren.
Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag ab. Derzeit sei das
Internet (noch) nicht flächendeckend verbreitet, sodass ein
Teil der Bevölkerung von der derzeit jedenfalls theoretisch
bestehenden Möglichkeit, Kenntnis zu nehmen, abgeschnitten
würde. Es sei sinnvoll, die Internetveröffentlichung
lediglich zusätzlich zu dem Aushang an der Gerichtstafel
anzubieten.
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